Alle Jahre wieder: auch im Jahr 2022 erhöhen Private Krankenversicherer, wie unter anderem die Debeka, die Beiträge. Davon betroffen sind unterschiedliche Tarife. Die Beitragserhöhung bei der Debeka erfolgt zum 01. Januar 2022.

Allgemeine Grundlagen der Beitragserhöhung

Eine Anpassung (in der Regel Erhöhung) der Prämien in der PKV kann aus versicherungsmathematischen Gründen erforderlich sein, um die versicherten medizinischen Leistungen auch in Zukunft finanzieren zu können. Gründe für eine notwendige Anpassung nach oben sind zum Beispiel steigende Gesundheitskosten (neue und häufig teure Behandlungen etc.), eine allgemein höhere Lebenserwartung mit der Folge, dass versicherte Personen länger einen (häufig teurer werdenden) Gesundheitsschutz benötigen, oder auch ein jahrelang niedriges Zinsniveau mit entsprechend fehlenden Einnahmen aus Geldanlagen durch die Krankenversicherungen. Diese Gründe haben weder die Versicherer noch die Versicherten zu verantworten, entsprechend sind PKV-Unternehmen vom Gesetzgeber dazu berechtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe die Beiträge anzupassen.

Erhöhung der Beiträge nur bei Überschreitung des Schwellenwertes erlaubt

Wesentliche Voraussetzung für eine Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung ist die Überschreitung eines vorgeschriebenen Schwellenwertes beim Anstieg der PKV-Ausgaben: Eine Anpassung der Prämien darf nach eingehender Überprüfung generell nur dann erfolgen, wenn die tatsächlichen Kosten innerhalb eines Tarifs für die Versicherungsgesellschaft um mindestens 5 % (bei kalkulierter Sterbewahrscheinlichkeit/Lebenserwartung) bzw. 10 % (bei kalkulierten Versicherungsleistungen) von den ursprünglich berechneten Kosten abweichen. Diese Differenz der Kosten darf nicht nur vorübergehend, sondern muss dauerhaft gegeben sein.

Bei entsprechender Vereinbarung ist es außerdem möglich, einen im Vertrag festgelegten Selbstbehalt oder Risikozuschlag zu erhöhen.

Drei unterschiedlich hohe Balken und Münzen symbolisieren in Diagramm steigende Beiträge
Die Debeka erhöht zum 01. Januar 2022 in verschiedenen Tarifen ihre Beiträge. (© Monstera/pexels)

Welche Tarife bei der Debeka sind von einer Beitragserhöhung betroffen?

Privatversicherte bei der Debeka erwartet für unterschiedliche Tarife eine Erhöhung ihrer Beiträge für das Jahr 2022. Die Prämienanpassung erfolgt für Krankenvollversicherungen sowohl in Bisextarifen (für Frauen und Männer) als auch in Unisex-Tarifen für Erwachsene. Ebenso hebt die Debeka die Prämien in den unternehmenseigenen privaten Pflegezusatztarifen an.  

Eine Besonderheit gilt hinsichtlich der privaten Pflegepflichtversicherung, in denen sogenannte Verbandstarife gelten: auch hier erhöht die Debeka – wie alle andere Privaten Krankenversicherer – einmalig und zeitlich befristet für das Jahr 2022 die Beiträge. Grund hierfür sind zusätzlich entstandene Kosten für Mehraufwendungen in der Pflege durch die Corona-Pandemie. Die Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung erfolgt PKV-übergreifend einheitlich.

Beitragsanpassung Debeka zum 01. Januar 2022

In folgenden Tarifen erhöht die Debeka zum 01. Januar 2022 ihre Beiträge:

Bisex-Tarife Krankenvollversicherung

Frauen

  • BSS

Männer

  • BSS
  • PN
  • PNW
  • PNWS
  • PNSI
  • PNSII

Unisex-Tarife Krankenvollversicherung

  • N (Erwachsene)

Verbandstarife Pflegepflichtversicherung

  • PVN (3,40 Euro Zuschlag pro Monat)
  • PVB (7,30 Euro Zuschlag pro Monat)

Pflegezusatztarife

  • EPG
  • EPC
  • PVZ

Beiträge nach einer Erhöhung zu teuer: was tun?

Auch wenn Beitragserhöhungen sowohl prinzipiell rechtmäßig als auch unter Umständen zwingend notwendig sind, können sie für Privatversicherte zu einer mitunter erheblichen finanziellen Belastung führen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Beiträge zu senken, wenn diese nach einer Erhöhung zu teuer geworden sind. Eine Reduzierung der Prämien kann beispielsweise durch einen Tarifwechsel innerhalb des aktuellen Versicherungsunternehmens oder durch eine sogenannte Beitragsoptimierung erfolgen. Hier lohnt sich eine Beratung durch einen unabhängigen und objektiven Experten. In diesem Rahmen können Versicherte auch eine Anpassung bzw. Erhöhung der Beiträge überprüfen zu lassen. 

Die (erhöhten) PKV-Beiträge können unter bestimmten Umständen im Übrigen auch von der Steuer abgesetzt werden.