Anpassungen, insbesondere Erhöhungen der PKV-Beiträge sind ein leidiges Thema für Privatversicherte. In regelmäßigen Abständen erhöhen PKV-Unternehmen die Prämien, betroffen hiervon sind unterschiedliche Tarife bei verschiedenen Anbietern. Auch die DKV führt Beitragsanpassungen durch, ab dem 1. April 2022 ändern sich für Versicherte die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung bei der DKV.
Wann dürfen Versicherer die PKV-Beiträge anpassen und erhöhen?
Eine Anpassung (Erhöhung oder Reduzierung) der PKV-Beiträge kann notwendig sein, wenn die Ausgaben des PKV-Unternehmens für Versicherungsleistungen wesentlich höher oder auch geringer sind als zunächst angenommen. Dies kann bei einer maßgeblichen Veränderung der Berechnungsbasis, die der ursprünglichen Beitragskalkulation zugrunde liegt, der Fall sein.
Die Gründe für steigende PKV-Ausgaben und damit für eine Beitragserhöhung etwa liegen unter anderem in einer höheren Lebenserwartung der Versicherten, teurer werdenden Gesundheitskosten und dem fortwährenden medizinischen Fortschritt. Allerdings dürfen private Krankenversicherer die Prämien nicht „einfach so”, sondern nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen anpassen.
Die Ausgaben der Versicherungsgesellschaft müssen innerhalb eines Tarifes nachweislich mindestens 10 % (bei kalkulierten Krankheitskosten) bzw. 5 % (bei kalkulierter Sterbewahrscheinlichkeit) höher oder niedriger sein als anfangs kalkuliert. Es muss dabei davon auszugehen sein, dass dieser An- oder Abstieg der Kosten der Versicherungsleistungen dauerhaft anhält und nicht bloß vorübergehend ist. Nur dann ist eine Beitragsanpassung, je nachdem eine Erhöhung oder Reduzierung, erlaubt.
DKV: Anpassung der Beiträge in Bestandstarifen und für Neuabschlüsse
Die Beitragsanpassung der DKV zum April gilt besonders für ältere geschlechtsabhängige Bisex-Tarife (das heißt, für Bestandskunden bzw. Bestandstarife). Aber auch geschlechtseinheitliche Unisex-Tarife, speziell Neuabschlüsse, sowie Beihilfetarife sind betroffen. Hier steigen die Prämien jeweils um einen zweistelligen Prozentsatz an.
Beitragsanpassung Bisex-Tarife der DKV zum 1. April (Bestandstarife/Bestandskunden):
Frauen:
- BestMed Komfort 4/0
- GST mit Selbstbehalt 3.500 Euro
- M5 mit Selbstbehalt 3.500 Euro
- Vollmed Aktiv mit Selbstbehalt 440 Euro
- VollMed M4-BR0 mit Selbstbehalt 1.320 Euro
- VollMed M4-BR1 mit Selbstbehalt 990 Euro
- VollMed M4-BR2 mit Selbstbehalt 660 Euro
- VollMed M4-BR3 mit Selbstbehalt 330 Euro
- VollMed M4-BR4
- VollMed SMB mit Selbstbehalt 360 Euro m/370 Euro w
- XL mit Selbstbehalt 3.500 Euro
Männer:
- BestMed BM 3 mit Selbstbehalt 600 Euro
- BestMed Komfort 4/1 mit Selbstbehalt 430 Euro m/475 Euro w
- BestMed Komfort 4/2 mit Selbstbehalt 860 Euro
- ET2 mit Selbstbehalt 1.440 Euro
- GST mit Selbstbehalt 3.500 Euro
- M5 mit Selbstbehalt 3.500 Euro
- MC2 mit Selbstbehalt 1.400 Euro
- VollMed M2 mit Selbstbehalt 345 Euro
- XL mit Selbstbehalt 3.500 Euro
Kinder und Jugendliche:
- BSK mit Selbstbehalt 153 Euro
- BSO mit Selbstbehalt 320 Euro m/340 Euro w
- BSS mit Selbstbehalt 15 % bis 200 Euro
- BSS1 mit Selbstbehalt 360 Euro
Beitragserhöhung Unisex-Tarife der DKV zum 1. April (Neuabschlüsse):
- BestMed Komfort BMK 1 mit Selbstbehalt 400 Euro (Erwachsene)
Zudem wird auch in der Pflegepflichtversicherung eine einmalige Beitragserhöhung durchgeführt. Diese ist allerdings PKV-übergreifend bzw. brancheneinheitlich bereits zum 1. Januar in Kraft getreten und gilt befristet für ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022. Grund hierfür sind erforderliche Mehraufwendungen in der Pflege durch Covid-19.
Überprüfung der Beitragsanpassung und Reduzierung der Beiträge nach Erhöhung
Erhalten Privatversicherte eine Beitragserhöhung, haben sie grundsätzlich die Möglichkeit und auch das Recht, die Anpassung zu überprüfen. Zum einen auf ihre generelle Rechtmäßigkeit, zum anderen auf eventuelle Einsparungen, wenn Betroffenen die Beiträge durch die Erhöhung zu teuer geworden sind. Hier können Versicherte etwa durch einen Wechsel in einen anderen, vergleichbaren Tarif innerhalb des PKV-Anbieters oder durch eine Kürzung nicht (mehr) benötigter Leistungen ihre Beiträge optimieren und Kosten einsparen.
Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung aufgrund zu hoher Beiträge ist hingegen in den meisten Fällen nicht ratsam, da hierbei zu viele Nachteile für den Versicherten entstehen, wie zum Beispiel ein (Teil-)Verlust der Altersrückstellungen. Grundsätzlich empfiehlt sich in jedem Fall eine Beratung durch einen Versicherungsexperten, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.