Wie die Jahre zuvor beginnt auch 2022 für unzählige Privatversicherte eher wenig erfreulich: nämlich mit einer Erhöhung ihrer Versicherungsbeiträge. Davon betroffen sind unter anderem Personen, die bei der Generali Krankenversicherung vollversichert sind. Die Generali führt Beitragsanpassungen durch, die zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten sind.

Generali: Beitragserhöhungen in Unisex-Tarifen der Krankenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung

Die Anpassungen der PKV-Beiträge bei der Generali – hierbei handelt es sich hauptsächlich um Erhöhungen – erfolgen insbesondere für Unisex-Tarife der Krankenvollversicherung und gelten sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Erwachsene erwartet in den Tarifen GesundPro3 mit einem Selbstbehalt von 3.000 Euro sowie GesundSmart mit Selbstbeteiligung von 1.000 Euro eine Prämienerhöhung im zweistelligen Bereich um bis zu 14 %.

In den Tarifen GesundPro2 (Selbstbehalt 1.500 Euro) und ebenfalls GesundPro3 (Selbstbehalt 3.000 Euro) für Kinder und Jugendliche erhöht die Generali die Beiträge um bis zu 7 %.

Ebenso wie Versicherte anderer PKV-Unternehmen müssen auch Generali-Versicherte im Jahr 2022 zudem höhere Beiträge in ihre private Pflegepflichtversicherung einzahlen. Versicherungsunternehmen erhöhen einheitlich und zeitlich befristet vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 die Beiträge in den Tarifen PVB, PVN und PVNS. Erforderlich ist diese einmalige Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge aufgrund des durch Covid-19 entstandenen pflegerischen Mehraufwandes.

Mann spricht mit Paar und zeigt Dokumente
Beitragserhöhung bei der Generali: Möchten Versicherte wegen zu hoher Prämien den Tarif wechseln, lohnt sich ein objektive Vertragsberatung. (© Anthony Shkraba/pexels)

Beitragserhöhungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Beitragsanpassungen (dies können sowohl Erhöhungen als auch Reduzierungen sein) sind explizit durch den Gesetzgeber geregelt. Dieser schreibt unter anderem vor, unter welchen Bedingungen eine Anpassung der Prämien überhaupt erfolgen darf und welche formalen Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Anpassung rechtmäßig ist. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Kosten für das Versicherungsunternehmen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum nachweislich deutlich höher sind als ursprünglich angenommen. Gründe für höhere Kosten, die wiederum eine Erhöhung der Prämien erforderlich machen, können beispielsweise allgemeine steigende Gesundheitskosten oder eine höhere Lebenserwartung der Versicherten sein.

Für eine zulässige Beitragserhöhung muss die Differenz bzw. Abweichung zwischen berechneten und tatsächlichen Kosten einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Dieser liegt bei kalkulierter Sterbewahrscheinlichkeit bei 5 % und bei kalkulierten Versicherungsleistungen bei 10 %.

Reduzierung der Beiträge nach einer Erhöhung

PKV-Beiträge können besonders nach einer Erhöhung finanziell einschneidend und belastend werden. Daher räumt der Gesetzgeber zu ihrem Schutz Versicherten das Recht ein, jederzeit den Tarif zu wechseln und Beiträge zu optimieren, um auf diese Weise die Prämien zu reduzieren. Bei einem Wechsel des Tarifes innerhalb des aktuellen Anbieters genießen Versicherte nahezu gleichwertige Leistungen zu günstigeren Beiträgen. Vorteil eines internen Tarifwechsels ist – anders als bei einer Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen – unter anderem, dass bereits gebildete Altersrückstellungen erhalten bleiben.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, im Rahmen eines Tarifwechsels und einer Beitragsoptimierung einen objektiven und wirtschaftlich unabhängigen Versicherungsexperten hinzuzuziehen. Dieser berät Betroffene in ihrem Sinne und kann zudem die Beitragsanpassung bzw. Beitragserhöhung auf ihre generelle Zulässigkeit hin überprüfen.