Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu… für viele Privatversicherte bedeutet das wieder einmal, dass sie eine Ankündigung ihrer Privaten Krankenversicherung über einer Erhöhung der Beiträge für das nächste Jahr zu erwarten haben. Viele Versicherungsunternehmen erhöhen aufgrund gestiegener Ausgaben für die medizinische Versorgung ihre Beiträge – als einer der Gründe wird die Corona-Pandemie genannt. Die Prämienerhöhungen erfolgen zum 01. Januar 2022, möglich sind Erhöhungen allerdings auch im Laufe des Jahres (überwiegend im Frühjahr) jeweils zum ersten eines Monats.
Eine Erhöhung der Versicherungsprämien per se ist zunächst weder ungewöhnlich noch unzulässig, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich zur Erhöhung der Beiträge berechtigt, wenn die Kosten für Versicherungsleistungen innerhalb des jeweiligen Tarifes maßgeblich höher sind als im Vorfeld angenommen. Gründe dafür können etwa eine allgemein höhere Lebenserwartung und die Weiterentwicklung in der medizinischen Versorgung sein.
Der Gesetzgeber gibt hier bestimmte Schwellenwerte vor, die überschritten sein müssen: sind die Krankheitskosten mindestens 10 % höher als angenommen oder ist die Lebenserwartung um mindestens 5 % gestiegen als ursprünglich kalkuliert, darf eine Beitragsanpassung bzw. Beitragserhöhung erfolgen. Daher ist es möglich, dass die PKV-Beiträge über mehrere Jahre stabil bleiben, dann jedoch bei Erreichen des Schwellenwertes sprunghaft erhöht werden, um auch die unterhalb des Schwellenwertes gestiegenen PKV-Kosten der Jahre zuvor auszugleichen bzw. anzupassen.
Beitragserhöhungen bei unterschiedlichen Versicherern und in unterschiedlichen Tarifen
Für das Jahr 2022 erfolgen Beitragsanpassungen bzw. -Erhöhungen in vielen Tarifen bei unterschiedlichen Privaten Krankenversicherern. Betroffen sind grundsätzlich sowohl ältere, für langjährig PKV-Versicherte geltende, geschlechterabhängige Bisextarife als auch die seit Ende 2012 ausschließlich geltenden geschlechtereinheitlichen Unisextarife. Die Prämiensteigerungen betreffen je nach Versicherungsgesellschaft sowohl Kinder- und Jugend- als auch Erwachsenentarife und Voll- sowie Zusatzversicherungen. Ebenso wird PKV-abhängig der spezielle Beihilfetarif für verbeamtete Personen erhöht. Abhängig von Tarif und Krankenversicherer sind Prämienanstiege im zweistelligen Bereich möglich.
Beitragserhöhungen in der PKV zum Januar 2022 (Stand: 22. November 2021)
Beitragsanpassungen sind überwiegend bei Vollversicherungen, teilweise auch bei Zusatzversicherungen, unter anderem bei folgenden Anbietern zu erwarten:
- Allianz (u. a. Unisex-Tarife der Serie AktiMed)
- AXA (u. a. Beihilfetarife, Unisex-Tarife ActiveMe-U, EL-Bonus-U, Vital-U)
- Barmenia (u. a. Unisex-Tarife einsA expert/expert+ für Kinder und Jugendliche)
- Bayerische Beamtenkrankenkasse (u. a. Beihilfetraife, Unisex-Tarife mit Selbstbehalt der Serie CompactPRIVAT Start)
- CONCORDIA Krankenversicherung (u. a. Unisex-Tarife AV2 und SV2)
- Continentale Krankenversicherung (u. a. Unisex-Tarife COMFORT-U und ECONOMY-U)
- Debeka (u. a. Beihilfetarife, Unisex-Tarif N mit Selbstbehalt)
- Generali Deutschland (u. a. Unisex-Tarife der Serie GesundPro mit Selbstbehalt und GesundSmart mit Selbstbehalt)
- Gothaer Krankenversicherung (u. a. Unisex-Tarife MediComfort für Kinder, MediStart und MediVita für Erwachsene)
- HALLESCHE Krankenversicherung (u. a. Unisex-Tarife KS und PRIMO)
- LVM-Krankenversicherung (u. a. Beihilfetarife, Unisex-Tarife der Serien A, AP, S und Z)
- Münchener Verein Krankenversicherung (u. a. Unisex-Tarife mit Selbstbehalt der Serien Bonus Care und Master Care)
- R+V-Krankenversicherung (u. a. Unisex-Tarife der Serien AGIL classic pro, AGIL comfort, AGIL premium)
- SIGNAL IDUNA Krankenversicherung (u. a. Beihilfetarife, Unisex-Tarife der Serien KOMFORT und KOMFORT-PLUS)
- uniVersa Krankenversicherung (u. a. Unisex-Tarife der Serien uni-A, uni-VE, uni-intro|Privat)
PKV-Prämien nach Erhöhung zu teuer? Reduzierung der Beiträge durch Tarifwechsel
Erhöhungen der PKV-Prämien sind aus nachvollziehbaren Gründen einerseits unvermeidlich, andererseits legitim, um einen optimalen Gesundheits- bzw. Versicherungsschutz sicherzustellen. Dennoch ist es möglich, dass Beitragserhöhungen Versicherte finanziell belasten und die neue Prämie teurer wird als ein Versicherungsnehmer sich das leisten kann (oder möchte). Hier können PKV-Versicherte innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft in einen anderen, preiswerteren Tarif mit vergleichbaren Leistungen wechseln. Auf einen internen Tarifwechsel besteht sogar jederzeit ein gesetzlicher Anspruch. Private Krankenversicherer sind von Rechts wegen dazu verpflichtet, bei einer Beitragserhöhung auf einen solchen möglichen Wechsel des Tarifs beim gleichen Anbieter hinzuweisen.
Die Vorteile eines Tarifwechsels innerhalb des Versicherungsunternehmens liegen neben der Beitragsersparnis bei gleichem Leistungsumfang unter anderem darin, dass bereits gebildete Altersrückstellungen erhalten bleiben und bei gleichwertigem Versicherungsschutz bzw. gleichwertigen Versicherungsleistungen keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Bei einem internen Tarifwechsel ist es ratsam und sinnvoll, sich vorher von einem Experten beraten zu lassen und sich über die bestehenden Möglichkeiten und Leistungen eingehend zu informieren. Der kritische Punkt ist hierbei insbesondere ein gleichbleibender Leistungsumfang. An dieser Stelle kann außerdem zunächst die Beitragserhöhung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
Beitragserhöhung auch in der Pflegepflichtversicherung: einmalige Anpassung bis Ende 2022
Auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung erwartet PKV-Versicherte 2022 eine Beitragserhöhung in den dortigen Tarifen PVN, PVB und PVS im einstelligen Bereich, unter anderem bei der Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, Generali, Continentale, DBV, DKV, Gothaer, R+V, Signal Iduna sowie uniVersa.
Die Erhöhung der Prämien in der Privaten Pflegeversicherung erfolgt zum 01. Januar 2022 und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. Bei der Beitragsanpassung bzw. -Erhöhung in der Pflegepflichtversicherung handelt es sich um einen einmaligen brancheneinheitlichen Beitragszuschlag zur Finanzierung der coronabedingt erhöhten Pflegeaufwendungen.
Anders als in der privaten Krankenversicherung gilt die Beitragserhöhung in der Privaten Pflegepflichtversicherung allerdings versicherungsübergreifend einheitlich für alle Tarife, da hier sogenannte Verbandstarife gelten. Das bedeutet, dass alle Versicherungsunternehmen die Beiträge in gleicher Höhe zur gleichen Zeit anpassen.