Steigende Gesundheitskosten und eine allgemein höhere Lebenserwartung einerseits, aufgrund des niedrigen Zinsniveaus fehlende Erträge aus den am Kapitalmarkt angelegten PKV-Prämien andererseits… es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge erforderlich machen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Private Krankenversicherungsunternehmen daher von Gesetzes wegen dazu berechtigt, eine Beitragserhöhung durchzuführen. So auch die Axa Krankenversicherung: Zum 01. Januar 2022 passt das Versicherungsunternehmen seine Prämien an und erhöht in unterschiedlichen Tarifen die Beiträge.

Beitragsanpassung in der PKV: Schwellenwert muss überschritten sein

Maßgeblich für eine Beitragsanpassung ist grundsätzlich die Überschreitung eines gesetzlich festgelegten Schwellenwertes. Die Prämien werden anhand verschiedener, versicherungsmathematischer komplexen Berechnungsgrundlagen kalkuliert. Weichen die tatsächlichen Kosten innerhalb eines Tarifes nach oben oder nach unten entscheidend von den ursprünglich kalkulierten Kosten ab, sodass sie den Schwellenwert dauerhaft überschreiten, dürfen PKV-Unternehmen die Beiträge im jeweiligen Tarif ändern, das heißt, erhöhen oder reduzieren. Dieser Schwellenwert liegt hinsichtlich der kalkulierten Versicherungsleistungen bei 10 % und hinsichtlich der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit bei 5 %.

Axa Krankenversicherung: Prämienanpassung in verschiedenen Tarifen

Die Beitragsanpassung bei der Axa gilt für unterschiedliche Tarife der Krankenvollversicherung. Eine Erhöhung der Prämien erfolgt unter anderem in den Unisex-Tarifen ActiveMe-U (bis 6 %), ELBonus-U (bis 7 %), Vital 300-U (bis 7 %) und Vital 900-U (bis 11 %).

In manchen Tarifen, etwa Komfort Zahn-U und Kompakt Zahn-U für Erwachsene, reduziert die Axa zum Jahr 2022 allerdings auch ihre Beiträge, da die Kosten hier über einen längeren Zeitraum erheblich niedriger ausgefallen sind als ursprünglich berechnet.

Auch Personen im Beamtenverhältnis, die über einen Beihilfetarif versichert sind, erwartet eine Prämienanpassung: Hier erhöht die Axa die Beiträge um einen zweistelligen Prozentsatz.

Junger Mann sitzt vor Laptop und liest sich Unterlagen durch
Axa-Versicherte erwartet für das Jahr 2022 eine Erhöhung ihrer Beiträge. (© Michael Burrows/pexels)

Reduzierung der PKV-Beiträge nach einer Erhöhung

Nicht selten wird für Versicherte in Folge einer Prämienerhöhung die finanzielle Belastung zu groß. Um dem entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Optionen, die Beiträge zu reduzieren. So ist es zum Beispiel möglich, innerhalb des aktuellen PKV-Unternehmens den Tarif zu wechseln und Beiträge zu optimieren. Ein solcher interner Tarifwechsel hat unter anderem den Vorteil, dass Versicherte ihre bereits gebildeten Alterungsrückstellungen in den neuen Tarif übertragen können. 

Generell ist es hier sinnvoll einen Experten zu Rate zu ziehen, der objektiv und wirtschaftlich unabhängig im Interesse der Versicherten sowohl eine Beitragserhöhung prüft als auch eine Beratung hinsichtlich eines Tarifwechsels und einer Beitragsoptimierung durchführt.

Zur finanziellen Entlastung ist es darüber hinaus gegebenenfalls auch möglich, die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen.

Kündigung nach einer Beitragserhöhung?

Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung nach einer Beitragserhöhung ist in der Regel nicht empfehlenswert. Nicht zuletzt aufgrund des höheren Eintrittsalters und den damit verbundenen höheren Gesundheitsrisiken müssen Versicherte bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen nämlich entsprechend höhere Prämien zahlen. Daher ist ein Tarifwechsel innerhalb des aktuellen Versicherungsunternehmens im Allgemeinen lohnenswerter und sinnvoller, um Beiträge, die während der Vertragszeit angehoben worden sind, zu reduzieren.

Einmalige Prämienerhöhung in der Pflegepflichtversicherung für 2022

Neben der Krankenvollversicherung müssen Axa-Versicherte auch mit einer Erhöhung der Beiträge ihrer Pflegeversicherung rechnen. Bedingt durch die Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Mehraufwand in der Pflege sieht der Gesetzgeber eine einmalige, bis zum 31. Dezember 2022 befristete Prämienerhöhung in der Privaten Pflegepflichtversicherung vor. Diese Prämienerhöhung gilt PKV-übergreifend für alle Tarife (PVB, PVN und PVS) der Pflegeversicherung.