Pünktlich zum Jahresbeginn müssen bei der Allianz Privatversicherte mit steigenden Beiträgen rechnen: das PKV-Unternehmen erhöht im neuen Jahr – geltend ab 01. Januar 2022 – seine Prämien. Die Beitragsanpassung erfolgt in unterschiedlichen Versicherungstarifen der Allianz, hauptsächlich sind Unisex-Tarife für Erwachsene betroffen. Hier werden die Beiträge ausschließlich erhöht.
Beitragsanpassung bei der Allianz: betroffene Tarife im Überblick
In folgenden Tarifen passt die Allianz zum 01. Januar 2022 ihre Beiträge an:
Krankenvollversicherung: Unisex-Tarife für Erwachsene
- AMP100U (Erhöhung)
- AMP90PU (Selbstbeteiligung bis 500 Euro – Erhöhung)
- AMP90U (Selbstbeteiligung bis 500 Euro – Erhöhung)
- FAVE01E (Erhöhung)
Krankenvollversicherung: Unisex-Tarife für Jugendliche
- AMB90U (Selbstbeteiligung bis 500 Euro – Erhöhung)
- AMP90U (Selbstbeteiligung bis 500 Euro – Erhöhung)
- FAVE01E (Reduzierung)
Krankenvollversicherung: Unisex-Tarife für Kinder
- AMB90U (Selbstbeteiligung bis 500 Euro – Erhöhung)
- FAVE01E (Reduzierung)
Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung
Eine Beitragserhöhung erwartet Allianz-Versicherte dabei auch in der privaten Pflegepflichtversicherung. Hier stellt die Erhöhung der Prämien – anders als bei der Krankenversicherung – allerdings eine Ausnahme dar und ist bis zum 31. Dezember 2022 zeitlich befristet. Die Beitragsanpassung in der Pflegeversicherung gilt also nur für das Jahr 2022 und erfolgt PKV-übergreifend in den Tarifen PVB, PVN und PVS. Grund für die Erhöhung ist der durch die Corona-Pandemie entstandene Mehraufwand in der Pflege, der höhere Kosten verursacht.
Was tun bei zu hohen Beiträgen nach einer Anpassung?
Grundsätzlich haben Versicherte die Möglichkeit, die Anpassung bzw. Erhöhung ihrer Prämien überprüfen zu lassen, etwa im Hinblick auf Rechtmäßigkeit oder auf das “Preis-Leistungs-Verhältnis”. Es ist nämlich keine Seltenheit, dass PKV-Beiträge in Folge einer Erhöhung zu teuer werden, auch wenn die Anpassung bzw. Erhöhung erforderlich ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zur finanziellen Entlastung ist es Versicherten möglich, ihre Beiträge zu reduzieren. Dies kann zum Beispiel durch einen internen Tarifwechsel (das heißt, innerhalb des Krankenversicherers) und einer Optimierung der Beiträge geschehen.
Damit die Überprüfung der Beiträge bzw. der Beitragserhöhungen sowie die Vertragsberatung hinsichtlich eines Tarifwechsels und einer Beitragsoptimierung objektiv und im Interesse der Versicherten erfolgen, sollte grundsätzlich ein wirtschaftlich unabhängiger Experte hinzugezogen werden.
Von einer Kündigung der Krankenversicherung ist im Allgemeinen abzuraten, da ein Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen in der Regel mit erheblichen Nachteilen, wie ein (teilweiser) Verlust der Altersrückstellungen oder höhere Prämien aufgrund des höheren Eintrittsalters, verbunden ist.
Voraussetzungen und allgemeine Grundlagen einer Beitragsanpassung
Nicht zuletzt aufgrund der beständigen Regelmäßigkeit, in der die Allianz und andere private Krankenversicherungsunternehmen die Prämien seit einiger Zeit erhöhen – immerhin vergeht für unzählige Privatversicherte derzeit kein Jahr ohne eine Beitragserhöhung – kommt die Frage auf, ob und wann Versicherer die Prämien überhaupt erhöhen dürfen und warum dies erforderlich ist.
Beitragserhöhungen können erforderlich sein, wenn Versicherungsleistungen die PKV-Unternehmen deutlich mehr kosten als ursprünglich kalkuliert. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein; so zum Beispiel aufgrund einer allgemein gestiegenen Lebenserwartung der Versicherten und einer damit einhergehenden längeren Notwendigkeit von Versicherungsleistungen. Aber auch Faktoren wie eine anhaltende Niedrigzinsphase, aufgrund derer keine Zinserträge aus den Prämien, die am Kapitalmarkt angelegt sind, gewonnen werden können, sind bei einer Erhöhung der PKV-Beiträge von Bedeutung.
Der Gesetzgeber schreibt für Beitragsanpassungen in der PKV (Erhöhung oder Reduzierung) allerdings klare Regelungen vor. Grundsätzlich muss für die Zulässigkeit einer Anpassung der Versicherungsprämien der sogenannte Schwellenwert überschritten sein: Sind die tatsächlichen Kosten um 5 % (bei Lebenserwartung/Sterbewahrscheinlichkeit) bzw. 10 % (bei Versicherungsleistungen) höher oder niedriger als vom PKV-Unternehmen im Vorfeld kalkuliert, sind diese dazu berechtigt, die Beiträge entsprechend den veränderten Umständen bzw. Berechnungsgrundlagen anzupassen.