Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
240€
Neue Welt
Unisex
offen
MediNatura P, MediCompact Plus 240: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
MediCompact Plus 240: Erstattet werden max.– 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Versicherungsjahren.– 1.500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge. Erstattung beträgt max. 250,-EUR pro Auge innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre.
MediCompact Plus 240: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr,– 80% ab der 31. Sitzung,– 70% ab der 51. Sitzung. MediCompact Plus 240: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr,– 80% ab der 31. Sitzung,– 70% ab der 51. Sitzung.
MediCompact Plus 240: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn – ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder – über den Versicherer bezogen wird oder – das Hilfsmittel zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird. Sonst werden 80% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 1.500,-EUR für Hörgeräte pro Ohr.
MediCompact Plus 240: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Arzt für Urologie, Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt.– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.MediNatura P: Erstattet werden 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.– 500,-EUR im 1.Kalenderjahr– 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr– 2.000,-EUR jährlich ab dem 3.Kalenderjahr. MediCompact Plus 240: Privatarztbehandlung.
Nein
MediCompact Plus 240: Erstattet werden– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen– Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen– nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr. Erstattet werden– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.Vorsorgeleistungen (mit Ausnahme des Check-up), Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.Vorsorgeuntersuchungen (mit Ausnahme des Check-up), Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
MediCompact Plus 240: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr,– 80% ab der 31. Sitzung,– 70% ab der 51. Sitzung. MediCompact Plus 240: – 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr,– 80% ab der 31. Sitzung,– 70% ab der 51. Sitzung.
Chefarzt
Zweibettzimmer
MediCompact Plus 240: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Arzt für Urologie, Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt.– 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.MediNatura P: Erstattet werden 100% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.– 500,-EUR im 1.Kalenderjahr– 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr– 2.000,-EUR jährlich ab dem 3.Kalenderjahr. MediCompact Plus 240: Privatarztbehandlung.
MediCompact Plus 240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
MediCompact Plus 240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
80%
80%
80%
MediCompact Plus 240: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
MediCompact Plus 240: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz ab dem folgenden Kalenderjahr um 5%-Punkte pro Jahr auf 70%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen wieder um 5%-Punkte pro Jahr auf 80%.– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.– Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 250,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet.– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
MediCompact Plus 240: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.500,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 3.000.-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 4.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 6.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
MediCompact Plus 240: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.