Württembergische: A1H_960, S1, Z3

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - Württembergische: A1H_960, S1, Z3.

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Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif Württembergische: A1H_960, S1, Z3

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der Württembergische einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif Württembergische: A1H_960, S1, Z3 sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

960€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

A1H_960: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Seehilfen (Brillen)

A1H_960: Erstattet werden max. – 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erstattet werden pro Auge max.– 500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 2.000,-EUR im 1.-10.Versicherungsjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Psychotherapie

A1H_960: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall. A1H_960: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A1H_960: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn – ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet, – ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder – das Hilfsmittel nach einem Notfall bezogen wird – es sich um Perücken handelt. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%. Bei wiederholtem Bezug eines Hilfsmittels kann der Versicherer verlangen, dass es über ihn bezogen wird. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 150,-EUR für Allergikerbettwäsche innerhalb von 2 Versicherungsjahren – 4 Paar orthopädische Schuhe (70,-EUR Selbstbeteiligung) pro Versicherungsjahr – 1.500,-EUR für Perücken innerhalb von 2 Versicherungsjahren – 4 Paar Einlagen pro Versicherungsjahr.

Ärztliche Behandlung

A1H_960: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Urologen, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt– 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S1: Privatarztbehandlung.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

A1H_960: Erstattet werden– ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen– Schwangerschaftsvorsorge– max. 150,-EUR pro Versicherungsjahr für Präventionskurse. Erstattet werden 100% für– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen– Grippeschutzimpfungen– Malariaprophylaxe. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr unabhängig von einer Selbstbeteiligung.Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

A1H_960: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall. A1H_960: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

A1H_960: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Urologen, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt– 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

S1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

60%

Kieferorthopädie

60%

Material- & Laborkosten

60%

Gebührenordnung (Zahn)

Z3: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Erstattungen

Z3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 50% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. Bei Vorlage eines genehmigten Heil- und Kostenplanes weitere 10% Erstattung– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners zu 65% bei Zahnersatz.

Summenbegrenzung

Z3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z3: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

Der Tarif Württembergische: A1H_960, S1, Z3 ist ein offener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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