Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
0€
Neue Welt
Unisex
offen
A1H_0: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A1H_0: Erstattet werden max. – 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erstattet werden pro Auge max.– 500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 2.000,-EUR im 1.-10.Versicherungsjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A1H_0: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall. A1H_0: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.
A1H_0: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn – ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet, – ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder – das Hilfsmittel nach einem Notfall bezogen wird – es sich um Perücken handelt. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%. Bei wiederholtem Bezug eines Hilfsmittels kann der Versicherer verlangen, dass es über ihn bezogen wird. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 150,-EUR für Allergikerbettwäsche innerhalb von 2 Versicherungsjahren – 4 Paar orthopädische Schuhe (70,-EUR Selbstbeteiligung) pro Versicherungsjahr – 1.500,-EUR für Perücken innerhalb von 2 Versicherungsjahren – 4 Paar Einlagen pro Versicherungsjahr.
A1H_0: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Urologen, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt– 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S2: Privatarztbehandlung.
Nein
A1H_0: Erstattet werden– ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen– Schwangerschaftsvorsorge– max. 150,-EUR pro Versicherungsjahr für Präventionskurse. Erstattet werden 100% für– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen– Grippeschutzimpfungen– Malariaprophylaxe. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
A1H_0: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall. A1H_0: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.
Chefarzt
Zweibettzimmer
A1H_0: Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Urologen, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt– 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S2: Privatarztbehandlung.
S2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
75%
75%
75%
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. Bei Vorlage eines genehmigten Heil- und Kostenplanes weitere 15% Erstattung– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners zu 80% bei Zahnersatz.
Z2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 800,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 2.400,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z2: Wird bei Zahnersatz empfohlen.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.