Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
900€
Neue Welt
Bisex
geschlossen
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden– max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder Laser(Lasik)-Operationen innerhalb von 2 Kalenderjahren.
80%, max.– 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr– 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre. 80%, max.– 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr– 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: – Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden und Kompressionsstrümpfe – bis 180,-EUR pro Jahr je für orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Heimdialysegeräte, Körperersatzstücke, Krankenfahrstuhl, elektronische Sprechhilfen, Blindenhunde, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Gehstützen und Stützapparate – Miete von Überwachungsmonitoren für Säuglinge sowie Instandsetzung von Hilfsmitteln – lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann. – Hilfsmittel über 180,-EUR zu 100%, wenn über Vertragspartner des Versicherers gekauft oder gemietet, sonst 80%.
Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt– 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.– 80% für Behandlungskosten im europäischen und außereuropäischen Ausland.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Privatarztbehandlung.
Nein
Erstattet werden– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle– max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus und weiteren Vorsorgeleistungen.Erstattet werden– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission– weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
80%, max.– 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr– 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre. 80%, max.– 2.600,-EUR im 1.-5. Kalenderjahr– 2.600,-EUR ab dem 6. Kalenderjahr alle 3 Jahre.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt– 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.– 80% für Behandlungskosten im europäischen und außereuropäischen Ausland.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Chirurgische persönliche Leistungen vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
80%
100%
80%
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.Entfernung eines Implantats innerhalb von 3 Jahren nach einer Implantatversorgung oder eines extrem verlagerten oder retinierten Weisheitszahns durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen bis zum 5-fachen Satz der GOZ.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.– Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.– Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 3.100,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr– 7.700,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr– 15.400,-EUR im 1.-7.Kalenderjahr– 15.400,-EUR ab dem 8.Kalenderjahr alle 3 Kalenderjahre.
Bei Zahnersatz (außer bei Einzelkrone) erforderlich, sonst Erstattung zu 40%.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.