Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
310€
Alte Welt
Bisex
geschlossen
A 310: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 310: Erstattet werden max.– 300,-EUR für Einstärkengläser– 600,-EUR für Mehrstärkengläser – 125,-EUR für Brillengestelleinnerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept. Darüber wird nur mit Rezept erstattet. Erstattet werden max.– 410,-EUR für Einstärkenkontaktlinsen– 700,-EUR für Mehrstärkenkontaktlinsen innerhalb eines Jahres nur mit Rezept. Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser oder Kontaktlinsen. Keine Leistung für Reinigungsmittel. Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 310: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. A 310: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 310: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: – Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kompressionstrümpfe, Einlagen – einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhund, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile – Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln – lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. ST 3/100: Regel- und Belegarztleistungen.
Nein
A 310: Erstattet werden– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle– max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus und weiteren Vorsorgeleistungen.Erstattet werden– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission– weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
A 310: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. A 310: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
A 310: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. ST 3/100: Regel- und Belegarztleistungen.
ST 3/100: Regelleistungen.Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 3/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
90%
60%
90%
60%
ZA 90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet– Inlays, Onlays werden zu 90% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 90: Keine Summenbegrenzung.
ZA 90: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.