UKV: VG

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - UKV: VG.

Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.

Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.

Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif UKV: VG

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der UKV einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif UKV: VG sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

525€

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

Seehilfen (Brillen)

Erstattet werden max.– 200,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).Erneuter Anspruch nach 3 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.Erstattung für Sehhilfen und weitere Hilfsmittel max. 1.600,-EUR pro Kalenderjahr.

Psychotherapie

Max. 15 Sitzungen pro Kalenderjahr. Max. 15 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden (Liste des Versicherers): – max. 200,-EUR pro Kalenderjahr für kleine Hilfsmittel: Bandagen, Einlagen, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe, Protrusionsschienen – max. 800,-EUR pro Kalenderjahr für große Hilfsmittel: Hörhilfen, Rollstühle, Prothesen, Epithesen, Orthesen, Sprechhilfen, Stehhilfen, Inhalations- und Atemtherapiegeräte. Erstattung für Hilfsmittel und Sehhilfen max. 1.600,-EUR pro Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Regel- und Belegarztleistungen.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.Impfungen werden nicht erstattet.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Max. 15 Sitzungen pro Kalenderjahr. Max. 15 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

50%

Kieferorthopädie

50%

Material- & Laborkosten

50%

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Erstattungen

Erstattet werdena) Zahnbehandlung und Prophylaxe:– operative und konservierende Zahnbehandlung (z.B. Zahnfüllungen (metallisch, ohne Verblendung), Zahnziehen, Parodontosebehandlung, Arzneimittel, professionelle Zahnreinigung)– Röntgen der Zähne.b) 70% bis 2.600,-EUR (über 2.600,-EUR bis 7.800,-EUR zu 50%) für Zahnersatz und Kieferorthopädie:– Kronen und Brücken, Prothesen mit Ausnahme Implantate und implantatgetragenem Zahnersatz; Kronen und Brücken sind auf eine metallische Ausführung mit Verblendung bis zum Zahn 5 begrenzt, ab Zahn 6 eine metallische Ausführung ohne Verblendung– vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, die unmittelbar zur Versorgung mit unter Versicherungsschutz stehendem Zahnersatz erforderlich werden, mit Ausnahme von Funktionsanalyse und Funktionstherapie– ein Heil- und Kostenplan– Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 525,-EUR im 1.Kalenderjahr– 1.050,-EUR im 2.Kalenderjahr– 1.575,-EUR im 3.Kalenderjahr– 2.100,-EUR im 4.Kalenderjahr.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

Der Tarif UKV: VG ist ein geschlossener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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