UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt.

Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.

Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.

Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der UKV einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

600€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

Seehilfen (Brillen)

Erstattet werden– max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: – 100% für Prothesen, Hörhilfen einschließlich Otoplastik je Ohr bis zu max. 1.200,-EUR innerhalb von 5 Kalenderjahren – 80% (100% bei Bezug über Versicherer) für Absauggeräte, Herz-, Atem- und Sauerstoffüberwachungsmonitore, Beatmungsgeräte, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Geräte zur Sauerstoffversorgung, Inhalationsgeräte, Ernährungs-, Infusions- und Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, Gehwagen und Rollatoren, Stehhilfen, Inkontinenzartikel, Stoma-Versorgungsartikel – 80% für Bandagen, Blutzucker-, Blutdruck- und Blutgerinnungsmessgeräte, Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen, Gehhilfen, Schuheinlagen und orthopädische Schuhzurichtungen, ein Paar serienmäßig nicht herstellbare orthopädische Maßschuhe einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder einen Bereitschaftsarzt erfolgt.80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle.Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Privatarztbehandlung.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder einen Bereitschaftsarzt erfolgt.80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle.Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.Bei Unfall ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz.

Psychotherapie (stationär)

Max. 42 Tage pro Kalenderjahr zu 100%, danach zu 50%.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

75%

Kieferorthopädie

100%

Material- & Laborkosten

75%

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:– bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Erstattungen

Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung: diagnostische, chirurgische, konservierende und anästhetische Leistungen (ausgenommen Implantate), Prophylaxe (auch professionelle Zahnreinigung), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums– 75% für Zahnersatz (wenn in den vorausgegangenen 3 Kalenderjahren jährlich eine Prophylaxe nachgewiesen wird; für jedes Jahr in dem keine Prophylaxe durchgeführt wurde, vermindert sich die Erstattung um 5% bis auf mindestens 60%): Kronen und Brücken, Prothetik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen– 100% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr– Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.– 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr– 5.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.

Der Tarif UKV: GesundheitPRIVAT - Kompakt ist ein geschlossener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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