Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
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Neue Welt
Unisex
offen
A101: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A101: Erstattet werden– max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr.– Laser(Lasik)-Operationen
A101: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. A101: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A101: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel. Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
A101: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S201: Privatarztbehandlung.
Nein
A101: Erstattet werden – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen– 80% für weitere Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Check-up).Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
A101: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl. A101: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
A101: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. S201: Privatarztbehandlung.
S201: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
S201: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
60%
60%
60%
A101, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A101: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 80% erstattet– Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 80% erstattet.Z60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 20% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet– Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 20% erstattet– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
A101: Keine Summenbegrenzung.Z60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr– 20.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
A101, Z60: Nicht erforderlich.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.