Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
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Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
1.000,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren (Anteil für Kontaktlinsen hiervon max. 500,-EUR).
Ohne Begrenzung der Sitzungszahl– Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte– Verhaltenstherapie durch psychologische Psychotherapeuten– Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ohne Begrenzung der Sitzungszahl– Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte– Verhaltenstherapie durch psychologische Psychotherapeuten– Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Hilfsmittel (Anschaffung, Miete, Reparatur) (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) bis zu den dort genannten Höchstbeträgen und in den dort genannten Zeiträumen. 100%, wenn der Rechnungsbetrag für das einzelne Hilfsmittel 1.000,-EUR nicht übersteigt (gemäß Liste betragsmäßig begrenzte Hilfsmittel bis zu diesem Betrag zu 100%). Selbst beschaffte, nicht betragsmäßig begrenzte Hilfsmittel mit über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag zu 80%.
Erstattet wird ambulante ärztliche Behandlung, auch gemäß dem Hufelandverzeichnis. Privatarztbehandlung.
Nein
Erstattet werden – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen – max. 1.500,-EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Kalenderjahren für weitere Vorsorgeuntersuchungen ab dem vollendeten 45.Lebensjahr.Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit Ausnahme von Impfungen aufgrund beruflich bedingter Risiken.Reiseschutzimpfungen nach den Empfehlungen der STIKO einschließlich Malariaprophylaxe bis zu 200,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Ohne Begrenzung der Sitzungszahl– Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte– Verhaltenstherapie durch psychologische Psychotherapeuten– Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Ohne Begrenzung der Sitzungszahl– Psychotherapie durch niedergelassene approbierte Ärzte– Verhaltenstherapie durch psychologische Psychotherapeuten– Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
Erstattet wird ambulante ärztliche Behandlung, auch gemäß dem Hufelandverzeichnis. Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.Operationen (ausgenommen zahn- und kieferchirurgische) nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Ohne vorherige Zusage Mehrkosten durch Überschreiten der Höchstsätze bis zu 10.000,-EUR zu 80% und oberhalb dieses Betrages zu 100%.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
90%
90%
90%
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Kunststofffüllungen und sonstige konservierenden Leistungen, chirurgische Leistungen und Röntgenuntersuchungen– 100,-EUR pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung– 90% für Zahnersatz, Prothetik, Kronen, Brücken, Suprakonstruktionen, Eingliederung von Aufbisshilfen, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen– 90% für Kieferorthopädie.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
Nicht erforderlich.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.