Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
0€
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden– max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren (max. 350,-EUR bei Wahl eines Kooperationspartners)– max. 500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge.
80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 90% bei Wahl eines Kooperationspartners. 80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 90% bei Wahl eines Kooperationspartners.
Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden Hilfsmittel in Standardausführung bis zu einem Betrag von 1.200,-EUR zu 80%, darüber hinaus zu 100%, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.: – 500,-EUR für Perücken – 1.250,-EUR für Schlafapnoegeräte – 1.500,-EUR für Hörhilfen – 1.250,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr – 2.000,-EUR für Krankenfahrstühle – 3.000,-EUR für Sitzschalen – 10.000,-EUR für Prothesen – 3 Paar Einlagen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt, einen Not- oder Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt– 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (Erstbehandlung ist durch Erstbehandlungsrechnung zu belegen)– 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).Mitversichert sind auch– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.– die im Hufelandverzeichnis aufgeführten Behandlungen. Privatarztbehandlung.
Nein
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und übliche ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.Erstattet werden 100% für – Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen– Grippeschutzimpfungen– Zeckenschutzimpfungen– Impfungen gegen Diphterie, Tollwut und Wundstarrkrampf.Erstattung für Reiseschutzimpfungen und Präventionskurse zusammen max. 100,-EUR pro Kalenderjahr.Vorsorgeuntersuchungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 90% bei Wahl eines Kooperationspartners. 80% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 90% bei Wahl eines Kooperationspartners.
Chefarzt
Zweibettzimmer
Erstattet werden– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt, einen Not- oder Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt– 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (Erstbehandlung ist durch Erstbehandlungsrechnung zu belegen)– 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).Mitversichert sind auch– die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.– die im Hufelandverzeichnis aufgeführten Behandlungen. Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Max. 30 Tage pro Kalenderjahr. Ohne Begrenzung bei Wahl einer Kooperationsklinik.
100%
60%
80%
60%
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate im Oberkiefer, max. 4 Implantate im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet, zu 70% bei Wahl eines Kooperationspartners– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners zu 80% bei Zahnersatz und zu 90% bei Kieferorthopädie– Professionelle Zahnreinigung wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr.
Nicht erforderlich.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.