Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
150€
Alte Welt
Bisex
geschlossen
A150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A150: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistungen einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren.
A150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. A150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A150: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel. Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind: Hörhilfen, Sprechhilfen, Geh- und Stützapparate, Prothesen, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, orthopädische Schuhe, Einlagen. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 2.000,-EUR für Rollstühle.
A150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. SM: Regel- und Belegarztleistungen.
Nein
A150: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen. Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen, Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphtherie und Zeckenbiss.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
A150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. A150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
A150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. SM: Regel- und Belegarztleistungen.
SM: Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SM: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
100%
80%
80%
80%
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung: allgemeine zahnärztliche, konservierende und chirurgische Leistungen, Behandlung bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums– 100% für Prophylaxe einmal pro Kalenderjahr – 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Prothetik, Implantate, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Kronen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie.
Z100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr– 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.