Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
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Alte Welt
Bisex
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MA1 0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
MA1 0: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
MA1 0: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. MA1 0: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
MA1 0: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Bandagen, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (bis 165,-EUR pro Jahr) b) gemäß Liste des Versicherers – lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel – Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte – Hilfsmittel für Kinder – Messgeräte, Infusionshilfen, Absauggeräte – Inhalationshilfen, elektronische Sehhilfen – Blindenhilfsmittel (Blindenhunde, Blindenstock, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte) – Hörhilfen, Sitz-, Liege- und Gehhilfen – Kranken- und Behindertenfahrzeuge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit – Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung oder Therapie (Eigentherapie) – Inkontinenzhilfen, Stoma- und Tracheostomaartikel – Pflegehilfsmittel, wenn kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung. Bezug der unter b) genannten Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers erforderlich, sonst Kürzung auf den Betrag, der beim Bezug über den Versicherer angefallen wäre (gilt nicht bei Notfallbehandlung).
MA1 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. MS: Privatarztbehandlung.
Nein
MA1 0: Erstattet werden– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen– Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten ohne Altersgrenzen– nicht garantierte Leistung: Check-up bis 250,-EUR pro Jahr. Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch private Auslandsreisen erforderlich sind.Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
MA1 0: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. MA1 0: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
MA1 0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. MS: Privatarztbehandlung.
MS: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
MS: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
80%
80%
80%
MZ: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
MZ: Erstattet werden– 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: konservierende und chirurgische Leistungen (soweit es sich nicht um Kronen handelt), Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Laborarbeiten, Materialien und Röntgen– 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Kronen, Brücken, Stiftzähne, Prothesen, Implantate, Verblendungen (bis Zahn 6), Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Aufbissbehelfe und Schienen, Laborarbeiten und Materialien.
MZ: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.650,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 3.300,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr– 8.200,-EUR jährlich ab dem 4.Versicherungsjahr.Keine Begrenzung ab dem 4.Versicherungsjahr, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird.
MZ: Über 8.200,-EUR Rechnungsbetrag hinausgehende Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vom 4.Versicherungsjahr an, wenn Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.