DKV: AB03, SB3, SB1, ZS60

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - DKV: AB03, SB3, SB1, ZS60.

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Gute Gründe für unsere Experten

Leistungsmerkmale im Tarif DKV: AB03, SB3, SB1, ZS60

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der DKV einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif DKV: AB03, SB3, SB1, ZS60 sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

440€

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

AB03: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Seehilfen (Brillen)

AB03: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB03: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr. AB03: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB03: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte. Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB03: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

AB03: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen. Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie

AB03: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr. AB03: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Einzelbettzimmer

Ärztliche Behandlung

AB03: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

60%

Kieferorthopädie

60%

Material- & Laborkosten

60%

Gebührenordnung (Zahn)

ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet– Material- und Laborkosten.

Summenbegrenzung

ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:– 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr– 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr– 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

Der Tarif DKV: AB03, SB3, SB1, ZS60 ist ein geschlossener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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