Verlassen Sie sich auf Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich privater Krankenversicherungen.
Lassen Sie von Experten kostenfrei prüfen, ob leistungsgleiche, günstigere Tarife für Sie verfügbar sind.
Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.
300€
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden– 75%, max. 112,50EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.– max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erstmaliger Anspruch nach 2 Jahren ab Versicherungsbeginn.
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. 75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn – es sich um lebenserhaltende Hilfsmittel handelt. Sonst werden 75% erstattet. Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 75% des Erstattungssatzes erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Die Erstattung ist begrenzt auf max.: – 750,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr – 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
Erstattet werden – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.– 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).– 100% für ambulante Behandlung im Ausland.– 75% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis (Liste des Versicherers) einschließlich verordneter Arzneimittel und Verbandmittel.Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Regel- und Belegarztleistungen.
Nein
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und nach Mutterschafts-Richtlinien– max. 250,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%– ärztlich angeratene Impfungen– Impfungen gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission.Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl. 75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Erstattet werden – 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt oder veranlasst wird.– 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird (stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, werden wieder 100% erstattet).– 100% für ambulante Behandlung im Ausland.– 75% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis (Liste des Versicherers) einschließlich verordneter Arzneimittel und Verbandmittel.Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr. Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100%
75%
75%
75%
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 7.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr– 7.500,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Was bedeutet das?
Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.
Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.
Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.
Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.
Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.
Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.
In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.