ARAG: 201, 240, 529

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren PKV Tarifen - ARAG: 201, 240, 529.

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Leistungsmerkmale im Tarif ARAG: 201, 240, 529

Sie haben mit Ihrer Privaten Krankenversicherung bei der ARAG einen festen Leistungsumfang vereinbart. Die relevanten Merkmale der Leistung im Tarif ARAG: 201, 240, 529 sehen Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Behalten Sie im Hinterkopf, dass je nach Versicherer mehrere hundert Tarifvarianten zur Auswahl stehen können. Insbesondere bei einem PKV-Tarifwechsel sind die Details entscheidend, da selbst kleine Unterschiede im Leistungsumfang oder den Konditionen einen großen Einfluss auf Ihre Absicherung und Ihre Beiträge haben können. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten hilft Ihnen, die optimale Wahl zu treffen.

Basismerkmale
Tarifinformationen
Selbstbehalt in Euro (€)

220€

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

201: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Seehilfen (Brillen)

201: Erstattet werden– Gläser– max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.– max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr– max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.

Psychotherapie

201: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 201: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

201: Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden 100% für Hilfsmittel. Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

201: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. 240: Privatarztbehandlung.

Ambulante Leistungen
Tarifinformationen
Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

201: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Psychotherapie

201: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. 201: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen
Tarifinformationen
Behandlung

Chefarzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

201: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. 240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen
Ihr Tarif
Zahnbehandlungen

100%

Zahnersatz

80%

Kieferorthopädie

80%

Material- & Laborkosten

80%

Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet– Inlays werden zu 100% erstattet– Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.– 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr– 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.

Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

Der Tarif ARAG: 201, 240, 529 ist ein offener Tarif.

Was bedeutet das?

Geschlossene Tarife

Geschlossene Tarife sind solche, die von Versicherern nicht mehr für neue Kunden angeboten werden. Innerhalb eines internen Tarifwechsels bei derselben Gesellschaft können diese Tarife jedoch häufig weiterhin gewählt werden.

Da jedoch keine neuen Versicherten hinzukommen, altert der Bestand langfristig. Gleichzeitig wird das Kollektiv durch Abgänge wie Wechsel, Kündigungen oder Todesfälle sukzessive kleiner.

Offene Tarife

Offene Tarife sind Tarife, die weiterhin für Neukunden verfügbar sind. Da regelmäßig neue Versicherte hinzukommen, bleibt das Kollektiv dynamisch und wird stetig durch jüngere Versicherte ergänzt.

Dies trägt dazu bei, das Tarifkollektiv stabil zu halten und eine gesunde Mischung aus Altersgruppen zu gewährleisten. Daher sind in der Regel offen Tarife den geschlossenen Tarifen vorzuziehen.

Aktiv Maßnahmen ergreifen, um steigende PKV-Beiträge zu begrenzen

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und höhere Gesundheitskosten führen zu Prämiensteigerungen in der privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Versicherten. Besonders Kunden ab 40 Jahren beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wie sie ihre Beiträge im Rentenalter finanzieren können. Es gibt mehrere Optionen:

Tarifwechsel innerhalb der PKV: Langjährig Versicherte können oft durch einen internen Tarifwechsel die Prämie senken, ohne Altersrückstellungen oder Leistungen zu verlieren.

Beitragsentlastungstarife fürs Alter: Diese lassen sich vor Renteneintritt abschließen und sind häufig steuerlich absetzbar.

Versicherungswechsel: Für Kunden unter 45 Jahren und bei guter Gesundheit kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ab 45 ist dies jedoch risikoreicher, da Gesundheitsprüfungen und Anzeigepflichten zu Komplikationen führen können.

In den meisten Fällen ist ein interner Tarifwechsel der effektivste Weg, um Kosten zu sparen und Leistungen beizubehalten. Sollte der Versicherer nicht kooperieren, hilft ein spezialisierter Berater dabei, den optimalen Tarif zu finden und Ihre Rechte durchzusetzen.

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