Die Vorteile einer privaten gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung liegen auf der Hand: die PKV bietet unter anderem sowohl umfangreichere Leistungen als auch die Möglichkeit, sich den Versicherungsschutz individuell und flexibel zusammenzustellen. Versicherte können dabei entsprechend ihrem monatlichen Einkommen den für sie günstigsten Tarif einschließlich etwaiger Zusatzleistungen wählen.

Allerdings hat eine solche Wahlmöglichkeit auch ihren Preis. Und so kann – abhängig von der jeweiligen persönlichen Lebenssituation – eine private Krankenversicherung unter Umständen zu teuer und die Zahlung der Beiträge zur finanziellen Belastung werden. Hiervon können beispielsweise insbesondere Personen im Ruhestand betroffen sein, wenn ihnen nach Ende ihrer Erwerbstätigkeit weniger Einkommen zur Verfügung steht. Aber auch für Selbstständige können zu hohe Versicherungsbeiträge zu finanziellen Engpässen führen, etwa bei mangelhafter Auftragslage und damit einhergehendem fehlenden Einkommen.

Privatversicherte haben hier verschiedene Optionen, ihre PKV-Beiträge zu reduzieren, um einer finanziellen Belastung entgegenzuwirken. Möglich ist zum Beispiel ein Wechsel des Tarifs innerhalb des aktuellen Versicherungsunternehmens. Der Gesetzgeber erlaubt Privatversicherten einen solchen internen Tarifwechsel jederzeit. Private Krankenversicherer sind unter bestimmten Umständen zudem dazu verpflichtet, ihre Versicherten über die Möglichkeiten eines internen Tarifwechsels zu informieren und aufzuklären.

Wenn die private Krankenversicherung zu teuer wird, stellt sich vielen Privatversicherten allerdings auch die Frage nach einem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen hier sind zwar weniger umfangreich und Versicherungsunternehmen sind strikt an gesetzliche Vorgaben gebunden, was etwa dazu führen kann, dass Leistungen gekürzt werden. Allerdings sind die Beiträge niedriger und ihre Höhe richtet sich als Teil der sogenannten Sozialversicherung nach dem monatlichen Einkommen der versicherten Person. Doch unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel von der PKV in die GKV überhaupt möglich? Was müssen Versicherte hierbei beachten? Und welche Vor- und Nachteile hat ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung?

Arzt und Krankenschwester sprechen mit Patientin im Krankenhauszimmer
In der GKV müssen bestimmte Leistungen, wie eine Chefarztbehandlung, zusätzlich versichert werden. (© RODNAE Productions/pexels)

Wechsel in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Ein Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist prinzipiell möglich. Allerdings gelten hierfür bestimmte strikte Voraussetzungen, sodass ein Wechsel in die GKV häufig ausgeschlossen und nur in Einzelfällen machbar ist. Grundsätzlich ist die Frage, wann ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung erfolgen kann, nicht pauschal zu beantworten. Vielmehr spielen hier unterschiedliche Faktoren eine Rolle und es muss stets die individuelle Situation betrachtet werden.

Maßgeblich sind etwa der berufliche Status/die berufliche Tätigkeit der versicherten Person (Angestelltenverhältnis, Selbstständigkeit oder Beamtenverhältnis) und das Einkommen. Ebenso ist bei einem Wechsel in die GKV das Alter der Versicherten relevant. Ab 55 Jahren besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr, von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Für Angestellte kann eine gesetzliche Krankenversicherung möglich sein, wenn ihr Bruttoeinkommen unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt. Dies kann zum Beispiel durch Umstellung auf eine Teilzeitbeschäftigung und eine damit einhergehende Reduzierung des Arbeitsentgelts geschehen. Die JAEG (auch Versicherungspflichtgrenze) legt das für eine PKV-Mitgliedschaft erforderliche Mindesteinkommen von Angestellten fest und beträgt aktuell 64.350 Euro (Stand: Dezember 2021). Eine Krankenversicherung in der GKV kann dabei sogar verpflichtend werden: Sobald das Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, greift automatisch die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Angestellte werden GKV-versichert.

Privatversicherte Selbstständige und Staatsbedienstete haben hingegen keine Möglichkeit, von der PKV in die GKV zu wechseln; es sei denn, sie geben ihre Selbstständigkeit bzw. ihren Beamtenstatus auf und treten hauptberuflich in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ein. Hierbei gilt allerdings ebenso die Jahresarbeitsentgeltgrenze, das Einkommen muss also weniger als 64.350 Euro im Jahr betragen. Unter dieser Voraussetzung und unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 55 Jahren können Selbstständige und Staatsbedienstete aufgrund der entstehenden gesetzlichen Versicherungspflicht in die GKV eintreten und gegebenenfalls ihre private Krankenversicherung aufgeben.

Allerdings sollten insbesondere Staatsbedienstete/Personen im Beamtenverhältnis bedenken, dass sie bei einem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Beihilfe mehr erhalten. Das bedeutet, dass die Kosten ihrer medizinischen Versorgung – anders als in der PKV – zu 100 % von der Krankenversicherung getragen werden müssen. Betroffene müssen für die Versicherung vollständig selbst aufkommen, eine finanzielle Unterstützung durch den jeweiligen Dienstherren ist nicht mehr möglich.

Hintergrund dieser durchaus strengen rechtlichen Vorgaben für einen Wechsel von der PKV in die GKV ist das in der Gesetzlichen Krankenversicherung existierende sogenannte Solidarprinzip. Demnach zahlen jüngere gesetzlich Krankenversicherte mit ihren Beiträgen für die älteren mit. Durch die Regelungen des Gesetzgebers ist nun gewährleistet, dass Versicherte nicht im jungen Alter (mit niedrigeren PKV-Prämien und höheren GKV-Prämien) der PKV beitreten, allerdings später im fortgeschrittenen Alter (mit höheren PKV-Prämien und gleichbleibenden, das heißt dann günstigeren GKV-Prämien) einfach in die GKV wechseln – ohne davor über einen längeren Zeitraum Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt zu haben.

Zwei Männer befinden sich mit Dokumenten in der Hand im Beratungsgespräch
Vor einem Tarif- oder Versicherungswechsel lohnt sich eine objektive und wirtschaftlich unabhängige Vertragsberatung. (© RODNAE Productions/pexels)

Ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung kann zu Nachteilen führen

Spielen Privatversicherte mit dem Gedanken, in die GKV zu wechseln, sind allerdings nicht nur die grundlegenden, gesetzlich festgelegten Bedingungen von Bedeutung. Es gibt einige darüber hinausgehende Aspekte, die es zu beachten gilt. So müssen bzw. sollten PKV-Versicherte – sofern die rechtlichen Vorgaben überhaupt erfüllt sind – unbedingt die Nachteile abwägen, die ein Umstieg auf eine gesetzliche Krankenversicherung mit sich bringt.

Grundsätzlich führt ein Wechsel in die GKV zu einer Kürzung bzw. Einschränkung des Versicherungsschutzes, da der Leistungsumfang in der Gesetzlichen Krankenversicherung naturgemäß geringer ist als in der PKV. Mögliche über die „Grundversorgung” hinausgehende Leistungen wie zum Beispiel eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Kostenübernahme bestimmter zahnärztlicher Behandlungen sind nicht mehr im Versicherungsschutz mit inbegriffen, sondern müssen – falls erwünscht – mit einer privaten Zusatzversicherung extra abgedeckt werden.

Ein weiterer nachteiliger Aspekt bei einem Wechsel der Krankenversicherung betrifft in erster Linie die Altersrückstellungen. Die Bildung von Altersrückstellungen stellt eine finanzielle Vorsorge dar. In der PKV wird Versicherten auf diese Weise eine finanzielle Absicherung für eventuell steigende Beiträge im Alter ermöglicht. Ein Wechsel in die GKV hat allerdings den Verlust der Altersrückstellungen zur Folge. Das heißt: Wechseln Privatversicherte in die Gesetzliche Krankenversicherung, verlieren sie ihre gebildeten Rücklagen für das Alter. Die Nachteile bei einem Versicherungswechsel fallen dabei insbesondere für langjährig PKV-Versicherte ins Gewicht, da unter anderem die Alterungsrückstellungen naturgemäß umso höher sind, je länger die Mitgliedschaft in der PKV dauert; entsprechend ist der Verlust der Rücklagen umso höher.

Alternative Option: Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen

Alternativ zu einem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung kann ein Wechsel innerhalb der PKV, also zu einem anderen Privaten Krankenversicherungsunternehmen, in Betracht kommen. Allerdings ist auch hier zu bedenken, dass ein PKV-Unternehmenswechsel bestimmte Risiken bzw. Nachteile birgt. Denn auch bei einem Wechsel zu einem anderen Privaten Krankenversicherer können bereits angesparte Alterungsrückstellungen zumindest teilweise verloren gehen. Hinzu kommt, dass Versicherte in der Regel höhere Beiträge zahlen müssen, da sie bei Abschluss der Krankenversicherung älter sind. Darüber hinaus ist eine erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen (sogenannte Gesundheitsprüfung) notwendig.

Viele unterschiedliche Euroscheine und Münzen
Alternativ zu einem Wechsel in die GKV können Privatversicherte bei ihrem aktuellen Anbieter den Tarif wechseln, um Beiträge zu reduzieren. (© janeb13/pixabay)

Interner Tarifwechsel statt GKV-Wechsel zur Beitragsoptimierung und -Reduzierung

Ein Wechsel von der PKV in die GKV sollte also gut überlegt sein. Sind beispielsweise die PKV-Prämien zu teuer geworden, lohnt sich in vielen Fällen ein Tarifwechsel beim aktuellen Anbieter. Auf diese Weise können Versicherte die Beiträge optimieren und reduzieren, ohne dass sie großartig auf Leistungen verzichten müssen oder ihre Alterungsrückstellungen verlieren. Die Besonderheit bei einem internen Tarifwechsel und der Beitragsoptimierung ist das Beibehalten der Leistungen bzw. des Leistungsumfangs: die Beiträge reduzieren sich, der Versicherungsschutz bleibt allerdings idealerweise – anders als bei einem Wechsel in die GKV oder zu einem anderen PKV-Unternehmen – gleichwertig.

Grundsätzlich ist eine generelle regelmäßige Bewertung der Versicherungsbeiträge bzw. des Versicherungstarifs empfehlenswert, um eine möglichst günstige Ausgewogenheit von Versicherungsleistungen und Prämien zu bewahren. Hier ist es sinnvoll, einen Experten zu Rate zu ziehen, der im Interesse der versicherten Person eine wirtschaftlich unabhängige und objektive PKV-Vertrags- und -Tarifberatung durchführt.

Eine erste unkomplizierte Prüfung einer Beitragsoptimierung und einer eventuellen Kosteneinsparung durch einen Tarifwechsel ermöglicht der kostenlose Online-Schnell-Check von halloAnwalt (https://halloanwalt.de/private-krankenversicherung/). Anschließend besteht auf Wunsch die Möglichkeit einer kostenfreien, unverbindlichen und sachlichen Ersteinschätzung im jeweiligen individuellen Fall.