Die Gesundheit ist bekanntlich das höchste Gut des Menschen, das bestmöglich bewahrt werden sollte – das bedeutet die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit oder die Verbesserung des Gesundheitszustandes. Um die Bezahlung der hierfür anfallenden (und unter Umständen erheblichen) Kosten zu gewährleisten, existieren Krankenversicherungen. Eine Krankenversicherung (genauer: Krankenvollversicherung) ist in Deutschland seit 2009 gesetzlich verpflichtend; jede Person, die hierzulande mindestens sechs Monate lebt, muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.
Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bilden dabei ein sogenanntes duales Krankenversicherungssystem. Wer keine Krankenversicherung bzw. Krankenvollversicherung besitzt und damit gegen die gesetzliche Versicherungspflicht verstößt, muss nach den jeweiligen Vorgaben der Krankenversicherung (PKV oder GKV) die entsprechenden Beiträge für den nicht versicherten Zeitraum nachzahlen, sobald der Eintritt in die Krankenversicherung erfolgt.
Versicherungsschutz in der PKV durch private Unternehmen auf frei verhandelbarer individueller Vertragsbasis
Bei sogenannten privat krankenversicherten Personen besteht ein Versicherungsschutz durch entsprechende private bzw. privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen. Diese können entweder als selbständiger Konzern ausschließlich Krankenversicherungen anbieten oder als Tochter- oder Partnerunternehmen mit spezieller Ausrichtung innerhalb größerer Versicherungskonzerne (die auch andere Versicherungen anbieten) fungieren. Im Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) ist die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer organisiert.
Der Versicherungsschutz bzw. das Versicherungsverhältnis in der PKV entsteht – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – nicht automatisch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sondern beruht auf vertraglichen privatrechtlichen Vereinbarungen. Entsprechend sind die jeweiligen Versicherungsleistungen in der PKV nicht durch gesetzliche Vorgaben festgelegt, sondern abhängig von den zwischen versicherter Person und Versicherungsunternehmen (= Krankenkasse) vereinbarten Tarifen und Bedingungen bzw. Konditionen. Diese können im Rahmen bestimmter rechtlicher Vorgaben und Verordnungen, insbesondere nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), frei verhandelt werden. Es besteht so die Möglichkeit, den Umfang des Versicherungsschutzes im Krankheitsfall nach eigenen Bedürfnissen und Interessen zusammenzustellen. Private Krankenversicherungsunternehmen haben – bis auf einzelne Ausnahmefälle – jedoch das Recht, Anträge auf Eintritt in die PKV abzulehnen; sie sind nicht dazu verpflichtet, Verträge abzuschließen und Versicherte aufzunehmen.
Private Krankenversicherung als Voll- oder Zusatzversicherung
Eine private Krankenversicherung kann als Krankenvollversicherung oder als Zusatz- oder Ergänzungsversicherung für bestimmte Bereiche oder auch für definierte Gesundheitsrisiken zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Eine private Krankenversicherung als Krankenvollversicherung mit vollumfänglichen Krankenversicherungsschutz ist dabei allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sodass die meisten hier lebenden Personen gesetzlich krankenversichert (häufig pflichtversichert) sind; Versicherte in der PKV sind hauptsächlich Personen, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt.
Die PKV zählt derzeit rund 9 Millionen Personen (das heißt, rund 10 % der deutschen Bevölkerung), die bei mehr als 40 privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen krankenvollversichert sind. Dazu haben rund 26 Millionen Personen private Zusatzversicherungen. Zu den größten privaten Krankenversicherungen zählen die Debeka, die Axa und die DKV (Deutsche Krankenversicherung). Im Vergleich: in der gesetzlichen Krankenversicherung waren 2020 rund 73 Millionen Personen (rund 90 %) in über 100 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die privaten Versicherungsunternehmen der PKV sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde unterstellt.
Versicherungsbeiträge abhängig von gewählten Leistungen
Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge wird (anders als bei der GKV) durch den Umfang der vereinbarten Leistungen sowie persönliche Risikofaktoren (Alter, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen) bestimmt. Grundsätzlich gilt: je älter die versicherte Person bei Eintritt in die PKV, je umfangreicher die vereinbarten Leistungen und je besser die medizinische Versorgung, desto höher sind die Beiträge. Aufgrund der wählbaren und frei verhandelbaren Versicherungsleistungen gewährleistet eine private Krankenversicherung jedoch eine bestmögliche individuelle medizinische Versorgung. Allerdings gibt es teils wesentliche Unterschiede zwischen den angebotenen Leistungen der einzelnen privaten Krankenversicherungsunternehmen.
In der PKV herrscht das Prinzip der (nachträglichen) Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Versicherte zunächst die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente etc. selbst zahlen und diese dann von der Krankenversicherung (im vereinbarten Umfang uneingeschränkt) erstattet bekommen.
Übrigens: Privat Krankenversicherte sind auch zu einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung schließt sich in der PKV die Pflegeversicherung allerdings nicht automatisch an die Krankenversicherung an. Das bedeutet, dass privat Krankenversicherte eine private Pflegeversicherung extra abschließen müssen; hierbei handelt es sich ebenso wie bei der Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung.
Lebenslange Leistungen in der PKV garantiert
In der PKV haben einmal vereinbarte, vertraglich festgehaltene Leistungen, ein Leben lang Gültigkeit; der Versicherungsschutz ist lebenslang garantiert. Einseitige Kürzungen oder Einschränkungen des Gesundheitsschutzes bzw. der Leistungen durch das Versicherungsunternehmen sind – anders als in der GKV – nicht möglich.
Aufgrund des Fortschritts in der medizinischen Versorgung, wie zum Beispiel bei Behandlungs- und Diagnosemethoden und technischen Geräten, bietet die Private Krankenversicherung im Laufe der Zeit sogar immer bessere Leistungen.
Die für die notwendige medizinische Behandlung einer versicherten Person anfallenden Kosten werden aus den Versicherungsprämien aller PKV-Versicherten im entsprechenden Tarif gezahlt; es ist das Prinzip einer solchen Versicherung, dass – wie bei anderen Versicherungen auch – alle Versicherten in ihrer Gesamtheit (das heißt Gesunde und Kranke) solidarisch füreinander einstehen. Anders ausgedrückt: Wer das Glück hat, immer gesund zu bleiben, finanziert gewissermaßen mit seinen Prämien die Kosten für diejenigen mit, die krank werden und damit der Versicherung Kosten verursachen.