Die PKV bietet nicht nur den Vorteil eines umfassenden Versicherungsschutzes und einer Kostenübernahme umfangreicher medizinischer Versorgung mit lebenslang garantierten Leistungen. Versicherte haben auch die Möglichkeit, ihren Gesundheitsschutz und die Leistungen der Privaten Krankenversicherung individuell zu wählen und flexibel zusammenzustellen. Im Rahmen dieser Wahlfreiheit können PKV-Versicherte den Tarif wechseln und ihren Versicherungsschutz auf ihren Wunsch hin anpassen. Auf diese Weise können Versicherte ihre Beiträge bzw. ihren Tarif optimieren. Die möglichst vorteilhafte Gestaltung von Tarifen und Beiträgen erlaubt PKV-Versicherten, ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis beizubehalten.
Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung
Ein interner Tarifwechsel bedeutet grundsätzlich den Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter zu besseren Bedingungen: Der Umfang der Versicherungsleistungen bleibt nach Möglichkeit gleichartig bzw. gleichwertig, die Beiträge werden jedoch niedriger. Das bedeutet beispielsweise, dass Versicherte von einem Tarif mit der Erstattung ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Leistungen in einen (günstigeren) Tarif, der diese Leistungen ebenfalls abdeckt, wechseln können.
Die Besonderheit der Beitragsoptimierung durch einen internen Tarifwechsel besteht darin, dass bislang erworbene Ansprüche, wie zum Beispiel Altersrückstellungen, erhalten bleiben. Aktuelle Leistungen bleiben bei einem Tarifwechsel unberührt; Versicherer dürfen beispielsweise weder Risikozuschläge noch Leistungskürzungen oder -Ausschlüsse vornehmen. Diese sind nur für eventuell neu hinzukommende Mehrleistungen zulässig, also solche zusätzlichen Leistungen, die über die bisher vereinbarten hinausgehen. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung darf nur für mögliche neue Mehrleistungen erfolgen, nicht aber für bestehende Leistungsbereiche; dies gilt durchweg für alle Versicherten unabhängig von Alter und Dauer der PKV-Zugehörigkeit.
Versicherte haben dabei auf einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Privaten Krankenversicherung grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch. Das sogenannte Tarifwechselrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert und ermöglicht PKV-Versicherten, jederzeit in einen anderen Tarif zu besseren Bedingungen zu wechseln. Der Gesetzgeber verpflichtet Private Krankenversicherer zudem, Versicherte bei einer Beitragserhöhung über die Möglichkeit eines Tarifwechsel zu informieren.
Beitragsoptimierung lohnt besonders bei langjährigen Versicherungsverträgen
Nicht zuletzt aufgrund der regelmäßigen erforderlichen Erhöhungen der Versicherungsbeiträge können PKV-Kosten für Versicherte zur finanziellen Belastung werden. Davon betroffen sind insbesondere Personen im höheren Alter bei reduziertem Einkommen im Ruhestand. Hier kann sich ein Tarifwechsel besonders lohnen, um die Beiträge – bei gleichwertigem Versicherungsschutz bzw. gleichwertigen Versicherungsleistungen – zu verringern. Speziell bei seit vielen Jahren bestehenden Versicherungsverträgen, die zuvor nie oder nur selten angepasst worden sind, sind die Chancen einer Kosteneinsparung am größten.
Für einen auf Dauer lohnenswerten Tarif bzw. Tarifwechsel ist generell nicht nur die Höhe des Beitrages entscheidend. Auch die Leistungen und deren Umfang spielen im Verhältnis zu den Beiträgen eine entscheidende Rolle. Es kommt also auf das „Gesamtpaket” aus Beiträgen und Versicherungsleistungen an („Welche Leistungen erhält man für welchen Preis?”).
Es empfiehlt sich grundsätzlich, den eigenen PKV-Tarif in regelmäßigen Abständen überprüfen und neu bewerten zu lassen und gegebenenfalls den Tarif zu wechseln, um die Beiträge zu optimieren. Einer der Gründe für eine spätere Überprüfung des Tarifs ist, dass unter Umständen bei Vertragsabschluss Voraussetzungen vorlagen und Optionen eingeschlossen worden sind, die mittlerweile nicht mehr aktuell sind.
Tarifwechsel: objektive und wirtschaftlich unabhängige PKV-Vertragsberatung sinnvoll
Die unzähligen Angebote von Tarifen und Gestaltungsmöglichkeiten des individuellen Gesundheits- bzw. Versicherungsschutzes gleichen einem für Laien undurchschaubaren Dickicht. Es können einige Stolperfallen lauern, die Versicherte naturgemäß nicht auf Anhieb erkennen und für sie zu Nachteilen führen können. Um das für jeden Privatversicherten bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen und bei einem internen Tarifwechsel die Beiträge im Verhältnis zu den Leistungen bestmöglich zu optimieren, ist daher eine professionelle PKV-Vertragsberatung sinnvoll und empfehlenswert. Hierbei sollten Versicherte unbedingt darauf achten, dass die Beratung in ihrem Interesse ist, das heißt, wirtschaftlich unabhängig, objektiv und sachbezogen.
Inwiefern für Sie als PKV-Mitglied die Möglichkeit besteht, Ihren Beitrag zu optimieren und Kosten durch einen Tarifwechsel einzusparen, können Sie etwa vorab über den Online-Schnell-Check von halloAnwalt herausfinden – schnell, einfach und kostenlos auf https://halloanwalt.de/private-krankenversicherung/. Im Anschluss daran können Sie eine unverbindliche, ebenfalls kostenfreie und objektive Erstberatung zu einer Beitragsoptimierung bzw. eines Tarifwechsels in Ihrer individuellen Situation erhalten.
Kündigung und Wechsel des PKV-Unternehmens statt Tarifwechsel? – Nicht immer eine gute Alternative...
Sind die PKV-Beiträge Versicherten zu teuer geworden sind, steht häufig auch die Frage nach einem Wechsel zu einem anderen Privaten Krankenversicherungsunternehmen oder in die Gesetzliche Krankenversicherung im Raum. Beides ist als Alternative zu einem internen Tarifwechsel unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Allerdings gilt es hier, einige Punkte zu beachten. Besonders für langjährig PKV-Versicherte kann ein Wechsel des Anbieters oder in die GKV nämlich bedeutende Nachteile mit sich bringen.
So ist ein Krankenversicherungswechsel etwa mit einem (teilweisen) Verlust der Altersrückstellungen verbunden, die Privatversicherte bei ihrem PKV-Unternehmen bis dato als finanzielle Rücklagen für das Alter angespart haben. Bei einem Wechsel zu einer anderen Privaten Versicherungsgesellschaft fallen aufgrund des höheren Eintrittsalters zudem mitunter wesentlich höhere Beiträge an. Darin eingeschlossen sind – abhängig vom Gesundheitszustand – eventuelle Risikozuschläge. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist ebenfalls erforderlich.
Ein Wechsel (zurück) in die GKV ist grundsätzlich ohnehin nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Ab einem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung so gut wie ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen ist daher ein Tarifwechsel innerhalb des aktuellen Versicherungsunternehmens im Allgemeinen sinnvoller und lohnenswerter. Privatversicherte haben hier – nicht zuletzt von Gesetzes wegen – gute Möglichkeiten, ihre Beiträge zu optimieren und ihren Versicherungsschutz entsprechend anzupassen und damit Kosten einzusparen; ohne dass ihnen, wie bei einem Wechsel nach „Außen hin”, Nachteile entstehen.