Privatversicherte können sich aus einer Vielzahl von Tarifen und Leistungsangeboten ihren Versicherungsschutz flexibel zusammenstellen. Abhängig von der individuellen Situation, den persönlichen Bedürfnissen sowie den Ansprüchen an die medizinische Versorgung im Krankheitsfall gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Ein wichtiger „Baustein” dabei: die sogenannte Selbstbeteiligung (offizielle Bezeichnung: Selbstbehalt).

Hierbei handelt es sich um den (vertraglich vereinbarten) Anteil der Kosten, den Privatversicherte pro Jahr im Krankheitsfall oder bei Arztbesuchen und -rechnungen selbst zahlen. Der finanzielle „Clou“ dabei (sowohl für die PKV als auch für den Versicherten) ist, dass die Teilübernahme der Kosten die Ausgaben für das Versicherungsunternehmen senkt und dadurch die Beiträge für den Versicherten ebenfalls niedriger werden können.

Selbstbehalt an PKV-Tarife gekoppelt

Grundsätzlich gibt es in der PKV Tarife mit und Tarife ohne Selbstbehalt. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft kann der Selbstbehalt entweder als Festbetrag oder als prozentualer Anteil vereinbart werden. Der Eigenanteil der Krankheitskosten ist entsprechend unterschiedlich hoch. Der absolute Betrag bewegt sich im drei- oder vierstelligen Bereich. Da die Selbstbeteiligung abhängig vom Tarif ist, ist ihre genaue Höhe im Rahmen der Tarifangebote der privaten Krankenversicherer vorgegeben.

Zum Schutz der Versicherten sind Selbstbehalten gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach oben hin allerdings Grenzen gesetzt: Damit eine Selbstbeteiligung keine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt, ist sowohl der absolute als auch der prozentuale Eigenanteil für ambulante und stationäre Behandlungen zusammen auf maximal 5.000 Euro pro Jahr und pro Person gedeckelt.

Mann sitzt auf Liege eines MRT-Gerätes und spricht mit Arzt
Selbstbeteiligung in der PKV: Privatversicherte zahlen einen Teil der Krankheitskosten selbst. Dafür sind die Versicherungsbeiträge niedriger. (© MART PRODUCTION/pexels)

Unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung als festgelegter jährlicher Fixbetrag kann sowohl für den gesamten Versicherungsschutz über alle Bereiche hinweg (genereller Selbstbehalt) als auch nur für einzelne Bereiche bzw. Tarifbausteine (modularer Selbstbehalt) gelten. Hier zahlen Versicherte bis zu der vereinbarten Summe (beispielsweise bis zu 600 Euro im Jahr) die Behandlungs- bzw. Krankheitskosten selbst. Für die Kosten, die über den Selbstbehalt hinausgehen, kommt das PKV-Unternehmen auf.

Der modulare Selbstbehalt (auch bausteinabhängiger Selbstbehalt) ist allerdings nur bei Modultarifen möglich. Ist die Selbstbeteiligung hier zum Beispiel nur bei zahnärztlichen Behandlungen vorgesehen, müssen Versicherte auch nur in diesem Bereich einen Eigenanteil leisten. Für andere Bereiche (ambulante oder stationäre Behandlungen) gilt der Selbstbehalt dann nicht, hier erstattet der Krankenversicherer alle Kosten.

Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung hingegen zahlen Privatversicherte einen festgelegten Prozentsatz der anfallenden Kosten bei Krankheit – unabhängig von der absoluten Höhe der Krankheitskosten. Den restlichen Betrag bzw. Prozentanteil trägt die Versicherungsgesellschaft. Geht der prozentuale Selbstbehalt bzw. der Eigenanteil über den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Höchstbetrag hinaus, übernimmt der Krankenversicherer die Kosten ab dem entsprechenden Zeitpunkt für alle vereinbarten Leistungen vollständig. Abhängig vom PKV-Anbieter gilt die prozentuale Selbstbeteiligung – ebenso wie der Selbstbehalt als Festbetrag – für alle oder nur für einzelne Bereiche.

Darüber hinaus gibt es noch – wenn auch eher selten – den sogenannten leistungsdynamischen Selbstbehalt. Bei diesem zahlen Versicherte pro Behandlung, Rechnung oder Medikament eine vereinbarte Summe bis zu einem festgelegten Maximalbetrag.

Die durchgängige Gemeinsamkeit und Besonderheit einer Selbstbeteiligung: Sie macht die Beiträge im jeweiligen Tarif günstiger, da das PKV-Unternehmen im Versicherungsfall die Krankheitskosten nicht allein trägt bzw. tragen muss. Grundsätzlich gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger sind die PKV-Prämien.

Junger Mann im Anzug sitzt am Schreibtisch vor Laptop und Taschenrechner
Eine Selbstbeteiligung kann sich besonders für Selbstständige und Freiberufler lohnen. (© RODNAE Productions/pexels)

Wann ist ein Selbstbehalt sinnvoll?

Inwiefern ein Tarif mit Selbstbehalt allerdings sinnvoll oder lohnend ist und wie hoch der Eigenanteil sein sollte, kommt auf unterschiedliche Faktoren an. Zu berücksichtigen sind hier zum einen der individuelle Gesundheitszustand, zum anderen die finanziellen Möglichkeiten sowie der Berufsstand.

Auch wenn der eigene Gesundheitszustand keine „Größe“ ist, die man nach Belieben planen oder regulieren kann, macht eine Selbstbeteiligung in der Regel dann Sinn, wenn aufgrund guter gesundheitlicher Verfassung davon auszugehen ist, dass der Versicherte lediglich selten erkranken wird und daher nur geringe Kosten entstehen. In diesem Fall sind (teils erhebliche) finanzielle Einsparungen möglich. Bei häufigen Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen kann der Selbstbehalt (insbesondere als prozentuale Selbstbeteiligung) hingegen unter Umständen zu einer finanziellen Belastung werden.

Zudem kann ein Selbstbehalt vor allem für Selbstständige und Freiberufler profitabel sein. Diese müssen nämlich aufgrund des wegfallenden Arbeitgeberzuschusses für ihre PKV-Beiträge allein aufkommen. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bietet sich ihnen die Option, die Versicherungsprämien günstig zu halten. Grundsätzlich kann sich bei Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit durchaus ein hoher Selbstbehalt im vierstelligen Bereich lohnen. Trotzdem sollte eine Selbstbeteiligung bzw. ihre Höhe gut gegen das Risiko einer finanziellen Belastung abgewogen werden. Bei Abschluss der privaten Krankenversicherung ist genau zu kalkulieren, bis zu welchem Betrag man problemlos finanziell in der Lage ist, Krankheitskosten selbst zu zahlen.

Angestellte müssen beachten, dass sie von ihrem Arbeitgeber zwar einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten. Krankheitskosten im Rahmen einer Selbstbeteiligung müssen sie allerdings allein tragen; hier leistet der Arbeitgeber normalerweise keinen Zuschuss. In den Fällen, in denen sich der Arbeitgeber dennoch an einem Selbstbehalt beteiligt, müssen Privatversicherte den Betrag in der Steuer angeben, da es sich hierbei um einen sogenannten geldwerten Vorteil handelt. Daher empfehlen sich für Angestellte im Allgemeinen Tarife ohne oder nur mit einer niedrigen Selbstbeteiligung.

Stethoskop mit blauem Schlauch liegt neben Laptop
Bei einer Selbstbeteiligung sind steuerliche Aspekte zu beachten. (© Negative Space/pexels)

Steuerliche Aspekte: Selbstbehalt per se nicht absetzbar

Hinsichtlich einer Selbstbeteiligung sind auch steuerliche Aspekte zu beachten. Anders als die Beiträge für die private Krankenversicherung, die in Höhe der Basisabsicherung als „Sonderausgaben” von der Einkommenssteuer absetzbar sind, kann der Selbstbehalt per se nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, die selbst gezahlten Krankheitskosten abzusetzen. Dazu muss allerdings die – je nach Jahreseinkommen und Familienstand individuell festgelegte – Grenze der zumutbaren Belastung überschritten sein. In diesem Fall gelten die finanziellen Aufwendungen als „außergewöhnliche Belastungen” und können steuerliche Erleichterungen bringen.

Letztendlich müssen der Vorteil günstigerer PKV-Prämien und der Nachteil einer geringeren Steuerersparnis gegeneinander abgewogen werden – die eingesparten Beiträge werden durch die niedrigere Steuerersparnis relativiert, aber nicht komplett aufgehoben.

50-Euro-Scheine liegen übereinander
Eine Reduzierung oder Erhöhung des Selbstbehalts ist nur durch einen Tarifwechsel möglich. (© Pixabay/pexels)

Können Versicherte ihre Selbstbeteiligung erhöhen oder reduzieren?

Es kann passieren, dass PKV-Kosten Versicherte an ihre finanziellen Grenzen bringen. Das ganze Ausmaß stellt sich nicht selten erst nach Versicherungsabschluss bzw. während der Vertragslaufzeit heraus. Hier können Privatversicherte entgegenwirken und durch einen Tarifwechsel oder durch Kürzung von Leistungen Beiträge optimieren bzw. reduzieren.

Sofern der ursprüngliche Tarif keinen Selbstbehalt vorsieht, ist es zum Beispiel möglich, in einen Tarif mit Selbstbeteiligung und niedrigeren Beiträgen zu wechseln. Ebenso können Versicherte, wenn sie bereits einen Eigenanteil leisten, durch einen entsprechenden Tarifwechsel ihren Selbstbehalt erhöhen. Im Allgemeinen ist die Summe der eingesparten Beiträge größer als der Selbstbehalt. Dennoch sollten Versicherte hier das potentielle Risiko im Blick haben, dass – abhängig von ihrem Gesundheitszustand und der Notwendigkeit ärztlicher Behandlungen, Medikamenteneinnahme etc. – für sie höhere Krankheitskosten anfallen können.

Prinzipiell können PKV-Versicherte auch in die „entgegengesetzte Richtung” gehen und von einem Tarif mit in einen Tarif ohne oder mit geringerem Selbstbehalt wechseln. Dies kann etwa bei einer finanziell zu stark belastenden Selbstbeteiligung erforderlich werden, wenn Versicherte vermehrt erkranken oder sich in ärztliche Behandlung begeben müssen.

Allerdings gibt es hier gewisse Einschränkungen: Denn je niedriger der Selbstbehalt, desto höher sind die Kosten und damit das Versicherungsrisiko für das PKV-Unternehmen. Entsprechend kann die Selbstbeteiligung durch einen Tarifwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden. So müssen Privatversicherte in der Regel erneut eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Auf deren Grundlage sind Versicherungsgesellschaften dazu berechtigt, einen Risikozuschlag zu verlangen oder einen Tarifwechsel abzulehnen. PKV-Versicherte müssen bedenken, dass sich ihr Versicherungsbeitrag mitunter deutlich erhöhen kann.

Gut zu wissen: Da der Selbstbehalt stets mit dem jeweiligen Tarif verknüpft ist, ist eine Kündigung des Eigenanteils an sich und unabhängig von der Krankenversicherung bzw. vom Tarif nicht möglich. Eine Änderung der Selbstbeteiligung kann nur im Rahmen eines Tarifwechsels erfolgen.