Es gibt zwei Arten von privaten Krankenversicherungen: eine Vollversicherung sowie Zusatzversicherungen. Während eine Vollversicherung einen umfangreichen Gesundheitsschutz mit umfassenden Leistungen beinhaltet, dienen Zusatzversicherungen der Abdeckung bestimmter Bereiche und können nach individuellem Bedarf zusätzlich zu einem bestehenden Vollversicherungsschutz abgeschlossen werden.
Krankenvollversicherung: gesetzlich vorgeschriebener, umfassender Gesundheitsschutz
Unter einer „privaten Krankenversicherung” versteht man im Allgemeinen eine Krankenvollversicherung, die eine medizinische Versorgung umfassend abdeckt und so der gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung genügt.
Innerhalb einer Krankenvollversicherung können Versicherte zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen: unternehmenseigenen Tarifen, die PKV-Anbieter selbst gestalten können (Kompakttarif oder Modultarif), oder brancheneinheitlichen Sozialtarifen; dazu gehören der Standardtarif und der Basistarif. Der Gesundheitsschutz einer privaten Krankenvollversicherung ist im Rahmen rechtlicher Vorgaben und der jeweiligen Angebote der Versicherungsgesellschaften frei wählbar und flexibel zusammenstellbar. Die Versicherungsbeiträge richten sich sowohl nach dem gewählten Leistungsumfang als auch nach Gesundheitszustand und Alter bei Versicherungsabschluss.
Zugangsvoraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung
Für eine Mitgliedschaft in der PKV gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen. Daher kann nicht jede Person eine private Krankenvollversicherung abschließen. Sie steht nur bestimmten Personengruppen offen und ist abhängig zum einen vom beruflichen Status und zum anderen (für Angestellte) vom jährlichen Einkommen. Sind die Voraussetzungen für eine PKV-Mitgliedschaft erfüllt, können sich Betroffene von der in der Regel zunächst automatisch geltenden Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen.
Private Krankenzusatzversicherungen: Absicherung einzelner Bereiche
Bei privaten Zusatzversicherungen handelt es sich dagegen um Versicherungen, die nur einzelne, von einer Vollversicherung nicht umfasste Bereiche, abdecken. Dazu zählen zum Beispiel zahnärztliche Behandlungen. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung erfolgt über eine bereits bestehende Vollversicherung hinaus. Im Allgemeinen lohnen sich private Krankenzusatzversicherungen hauptsächlich für gesetzlich Krankenversicherte, da der Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung weniger umfangreich ist als in der PKV. Dementsprechend decken solche Zusatzversicherungen Bereiche ab, die nicht zu den GKV-Leistungen gehören.
Für PKV-Vollversicherte hingegen sind private Zusatzversicherungen nur in einzelnen Fällen sinnvoll, da eine private Krankenvollversicherung im Allgemeinen bereits eine umfassende Absicherung bzw. Abdeckung von medizinischen Leistungen beinhaltet.
Welche Privaten Krankenzusatzversicherungen gibt es?
Es gibt verschiedene private Krankenzusatzversicherungen, die jeweils einen bestimmten Bereich abdecken:
- Zahnzusatzversicherung: Die Zahnzusatzversicherung deckt zahnärztliche Behandlungen ab, die speziell über eine gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise versichert sind. Dazu zählen Leistungen wie Zahnersatz, Vorsorge (Prophylaxe) oder Kieferorthopädie. Die GKV übernimmt hier in vielen Fällen nur einen (sehr) geringen Anteil der Kosten.
- Auslandsreisekrankenversicherung: Eine private Auslandsreisekrankenversicherung bietet eine umfängliche, weltweit gültige Absicherung bei Auslandsaufenthalten und Urlaubsreisen, einschließlich spezieller Leistungen wie zum Beispiel einen Rücktransport nach Hause. Demgegenüber leistet die GKV nur bei Reisen innerhalb der EU sowie einiger weiterer Länder, wobei der Versicherungsschutz hier auch nicht umfassend ist.
- Krankenhauszusatzversicherung: Mit einer Krankenhauszusatzversicherung erhalten gesetzlich Krankenversicherte bei stationären Behandlungen bzw. Aufenthalten die gleichen Leistungen wie Privatversicherte, beispielsweise Chefarztbehandlung oder Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
- Ambulante Zusatzversicherungen: Ambulante Zusatzversicherungen decken verschiedene Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgeräte oder Brillen sowie Rollstühle oder Rollatoren) und spezielle Behandlungen einschließlich Medikamenten (beispielsweise Heilpraktiker-Leistungen oder Naturheilverfahren) ab, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt. Je nach Tarif und Anbieter sind GKV-Versicherte durch eine ambulante Zusatzversicherung somit auch beim „alltäglichen“ Besuch in der Arztpraxis Privatpatienten gleichgestellt.
- Krankentagegeldversicherung: Diese ist auch für PKV-Vollversicherte relevant. Eine solche private Zusatzversicherung sichert vor einem Verdienstausfall im Krankheitsfall ab, wenn kein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse besteht. Davon betroffen sind sowohl Privatversicherte als auch in bestimmten Fällen freiwillig gesetzlich Krankenversicherte (zum Beispiel Selbstständige mit freiwilliger GKV-Mitgliedschaft). Krankengeld steht gesetzlich Krankenversicherten bei längerer Erkrankung ab der 7. Krankheitswoche zu, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entfällt. In der PKV ist die Zahlung von Krankengeld jedoch nicht grundsätzlich vorgesehen. Krankentagegeld wird bei bestehender Zusatzversicherung entsprechend analog gezahlt. Selbstständige erhalten bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit Eintritt der Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit direkt Krankentagegeld.
- Krankenhaustagegeldversicherung: Eine private Krankenhaustagegeldversicherung kann abgeschlossen werden, um bei einem stationären Aufenthalt anfallende Mehrkosten abzudecken. Dazu zählen beispielsweise Internet-, Telefon- und TV-Gebühren sowie Fahrtkosten für Krankenhausbesuche von Familienmitgliedern. Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt bei stationärem Krankenhausaufenthalt pro Tag einen festen Betrag, der bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist.
- Pflegezusatzversicherung: Eine private Pflegezusatzversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit und kann zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz einer Pflegezusatzversicherung kann als Pflegetagegeldversicherung (Zahlung eines fixen Betrages pro Tag der Pflegebedürftigkeit ungeachtet der tatsächlich anfallenden Pflegekosten) oder als Pflegekostenversicherung (Übernahme der anfallenden Pflegekosten) bestehen.
Private Zusatzversicherungen: eine Frage der individuellen Ansprüche, aber auch der Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit
Grundsätzlich sind bei der Wahl einer privaten Krankenzusatzversicherung sowohl der persönliche Gesundheitszustand als auch die individuellen Ansprüche an den Umfang der medizinischen Versorgung entscheidend. Für GKV-Versicherte stellt sich also die Frage: Ist für sie das Minimum des medizinisch Notwendigen ausreichend oder wollen sie darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen und sich entsprechend zusätzlich absichern? Generell sind allerdings eine Zahnzusatzversicherung, eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie – bei fehlendem Anspruch auf Krankengeld – eine Krankentagegeldversicherung in jedem Fall sinnvoll und empfehlenswert. Diese drei gehören zu den wichtigsten Zusatzversicherungen.
Ebenso wie bei einer Vollversicherung variieren bei einer privaten Zusatzversicherung die Tarife und Leistungsangebote der einzelnen Versicherungsanbieter. Daher lohnt sich vor Abschluss einer Zusatzversicherung ein Vergleich, um in der jeweiligen individuellen Situation den passenden Tarif zu finden. Hier empfiehlt es sich, einen Experten zu Rate zu ziehen.
Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung genießen einen umfassenden Gesundheitsschutz und benötigen wie erwähnt nur in einzelnen Fällen eine Zusatzversicherung. Dennoch lohnt sich es, den Versicherungsvertrag – gegebenenfalls mit einem Fachmann – zu überprüfen, da man im Laufe der Jahre mitunter vergisst, welche Leistungen und Bedingungen im Detail tatsächlich bestehen.
Gesundheitsprüfung auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen
Anders als eine PKV-Vollversicherung steht eine Zusatzversicherung prinzipiell jeder Person offen. Beruflicher Status oder Einkommen spielen für den Zugang keine Rolle. Allerdings ist auch bei Zusatzversicherungen in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Diese bestimmt – ebenso wie bei einer Krankenvollversicherung – neben Alter bei Versicherungsabschluss und Leistungsumfang die Höhe der Beiträge. Zudem können Versicherer Anträge auf eine Zusatzversicherung ablehnen, wenn ein erhöhtes Gesundheits-/Krankheitsrisiko besteht oder Vorerkrankungen existieren.
Bei manchen Anbietern kann der Abschluss einer Zusatzversicherung jedoch auch ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Hier kann es allerdings passieren, dass sich die jeweiligen Versicherer im Falle von Vorerkrankungen durch einen Leistungsausschluss oder zumindest eine Leistungseinschränkung gegen zu hohe Krankheitsrisiken absichern. Bei bestimmten Erkrankungen gilt der Versicherungsschutz dann entsprechend gar nicht oder lediglich teilweise, sodass Versicherte keine oder nur eingeschränkte Leistungen erhalten. Eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung kann unter Umständen also letztlich teurer werden als eine Versicherung mit Gesundheitscheck.