Wer eine eigene Familie gründet oder gründen möchte, und vielleicht schon dem ersten Nachwuchs entgegensieht, muss sich um allerlei kümmern. Woran man vielleicht nicht als Erstes denkt, was aber trotzdem wichtig ist, ist die Frage der Krankenversicherung für den neuen Erdenbürger. Denn aufgrund der in Deutschland geltenden gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung müssen auch Kinder unmittelbar ab ihrer Geburt krankenversichert sein. Anders als eventuell angenommen, können Eltern dabei über die Krankenversicherung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder allerdings nicht frei entscheiden. Vielmehr ist der Versicherungsschutz des Nachwuchses an die Krankenversicherung der Eltern selbst gebunden.

Krankenversicherung des Kindes vom Versicherungsstatus der Eltern abhängig

Ob Kinder privat oder gesetzlich krankenversichert werden (müssen), richtet sich grundsätzlich nach dem Versicherungsstatus der Eltern. Haben beide Elternteile entweder eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung, müssen auch die Kinder entsprechend privat oder gesetzlich krankenversichert werden.

Bei einem privaten Gesundheitsschutz erfolgt die Versicherung in der Regel über die sogenannte Kindernachversicherung. Hier wird das Kind kostenpflichtig in den PKV-Vertrag des Elternteils aufgenommen, der das höhere Einkommen bezieht.

Gesetzlich Krankenversicherte Eltern können ihre Kinder über die Familienversicherung in der GKV beitragsfrei mitversichern. Hier gilt eine Altersgrenze bis einschließlich 22 Jahren, für Studierende oder Auszubildende bis einschließlich 24 Jahren.

Etwas komplizierter ist es hingegen, wenn ein Elternteil Mitglied in der PKV, der andere in der GKV ist. In diesem Fall ist prinzipiell sowohl eine private als auch eine gesetzliche Krankenversicherung für das Kind möglich. Allerdings gibt es insbesondere hinsichtlich einer Versicherung in der GKV einige Aspekte zu beachten. So gelten zum Beispiel für eine beitragsfreie Familienversicherung des Kindes – anders als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beider Elternteile – bestimmte Einschränkungen. Eine kostenlose Mitversicherung ist häufig nicht möglich. Maßgeblich sind unter anderem der berufliche Status des PKV-versicherten Elternteils, die Höhe des Einkommens und der Familienstand der Eltern (miteinander verheiratet oder ledig).

Bei unterschiedlichem Versicherungsschutz bzw. unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen der Eltern hat es sich daher mehr oder weniger durchgesetzt, dass das Kind in der Krankenversicherung des Elternteils versichert wird, der über das höhere Einkommen verfügt. Da in dieser Konstellation überwiegend der privat versicherte Elternteil mehr verdient, erhält das Kind in der Regel privaten Versicherungsschutz über die Kindernachversicherung.

Junge Eltern halten Kleinkind im Arm
Die Krankenversicherung des Kindes ist abhängig vom Versicherungsschutz der Eltern. (© Tran Nhu Tuan/pexels)

Private Krankenversicherung ab der Geburt: die Kindernachversicherung

In der PKV muss für jedes Kind eine eigene kostenpflichtige Versicherung abgeschlossen werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder oder Ehepartner wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier nicht. Allerdings bietet die PKV im Rahmen der Kindernachversicherung spezielle Tarife für Kinder zu günstigen Bedingungen.

Eine solche Nachversicherung muss dazu jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen und gilt ab Versicherungsbeginn auch rückwirkend zum Zeitpunkt der Geburt. Zudem ist eine Kindernachversicherung nur für einen Versicherungsschutz bei demselben PKV-Anbieter des jeweiligen Elternteils möglich. Dieser wiederum muss dort seit mindestens drei Monaten privat krankenversichert sein. Andernfalls können bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden.

Im Übrigen besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kindernachversicherung in der PKV, sofern die Leistungen nicht umfangreicher sind als die des jeweiligen Elternteils; der Versicherungsschutz muss gleichwertig sein. Die entsprechenden Vorgaben regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Prinzipiell ist es auch möglich, für Kinder eine eigenständige private Krankenversicherung bei einem anderen PKV-Unternehmen abzuschließen. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass der Versicherungsschutz keine vergünstigten Konditionen enthält. Daher ist eine Kindernachversicherung beim eigenen Anbieter in der Regel sinnvoller.

Kindertarife zu günstigen Bedingungen in der PKV

Die Tarife der Kindernachversicherung sind gegenüber „Normaltarifen” aus unterschiedlichen Gründen günstig und vorteilhaft. Im Allgemeinen gelten vereinfachte Zugangsbedingungen – vorausgesetzt der Abschluss der Kindernachversicherung erfolgt innerhalb der Zwei-Monats-Frist nach der Geburt bei der Versicherungsgesellschaft des jeweiligen Elternteils.

So entfallen sowohl die Gesundheitsprüfung und damit etwaige Risikozuschläge sowie Leistungsausschlüsse als auch mögliche Wartezeiten. Das heißt, die Versicherungsleistungen können sofort in Anspruch genommen werden, ohne zunächst mit Beitragszahlungen in „Vorleistung zu treten”. Eine Ausnahme gilt jedoch für Mehrleistungen der Kindernachversicherung, die über den Versicherungsschutz des jeweiligen Elternteils hinausgehen. Für diese Leistungen wird auch bei Neugeborenen eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

Darüber hinaus sind die PKV-Beiträge in Kindertarifen niedrig. Denn zum einen ist das Versicherungsrisiko für das PKV-Unternehmen aufgrund des jungen Alters gering; eine Inanspruchnahme der Leistungen ist eher unwahrscheinlich. Zum anderen fallen bestimmte finanzielle Elemente weg, die die Prämien in Erwachsenentarifen teurer machen. So werden bei der Kindernachversicherung zum Beispiel keine Altersrückstellungen gebildet. Ebenso zahlen privat versicherte Kinder bis zum 22. Geburtstag keine Pflegeversicherungsbeiträge, da sie in der privaten Pflegepflichtversicherung des jeweiligen Elternteils kostenlos mitversichert sind.

Grauer Teddybär mit Mundschutz in Decke eingehüllt, Stethoskop und Medikamenten
Kindernachversicherung in der PKV: Der Nachwuchs wird ab der Geburt zu günstigen Bedingungen in den bestehenden Vertrag des privat versicherten Elternteils aufgenommen. (© Myriam Zilles/unsplash)

Private Krankenversicherung ab der Geburt: Finanzielle Vorteile & Entlastungen wie für Erwachsene

Abgesehen von den Sonderregelungen zur Aufnahme in die PKV und zu den Beiträgen sind die Versicherungsleistungen von Kindern und die von Erwachsenen gleich. In vieler Hinsicht gelten bei Kindertarifen die gleichen Bedingungen wie bei „Normaltarifen”. Kinder genießen direkt einen umfangreichen Versicherungsschutz mit bestmöglicher medizinischer Versorgung und haben darüber hinaus günstigere Ausgangsbedingungen für den Fall, dass im Erwachsenenalter eine private Krankenversicherung fortgeführt werden soll.

Darüber hinaus profitieren Eltern bei einer privaten Krankenversicherung ihres Nachwuchses von weiteren Vorteilen und Erleichterungen, die auch für ihren eigenen Gesundheitsschutz gelten. So sind etwa die Beiträge der Kindernachversicherung als „Sonderausgaben” steuerlich absetzbar. Ebenso ist es möglich, dass der Arbeitgeber des privat versicherten Elternteils die Mitversicherung des Kindes im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses zum Teil mitfinanziert. Zudem gewähren manche PKV-Anbieter je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung, wenn das Kind als versicherte Person keine Leistungen in Anspruch genommen bzw. keine Kosten verursacht hat, weil Eltern Arztrechnungen etc. selbst gezahlt haben.

Besondere Vergünstigungen bzw. Vorteile erhalten im Übrigen Kinder von privat krankenversicherten Beamten. Der Anspruch auf Beihilfe, den Staatsbedienstete haben, erstreckt sich nämlich unter Umständen auch auf die engsten Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder). In diesem Fall übernimmt der Dienstherr einen Großteil der Krankheitskosten, während die versicherte Person selbst nur eine Restkostenversicherung für den Bereich abschließen muss, der durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist. Im Allgemeinen sind Kinder bis spätestens zu ihrem 25. Geburtstag beihilfeberechtigt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Ärztin hört mit Stethoskop die Lunge eines Mädchens ab
Privat krankenversicherte Kinder profitieren von umfangreichen Leistungen in der PKV. (© Pavel Danilyuk/pexels)

Privater Versicherungsschutz im Jugendalter und während der Ausbildung

Der Abschluss der Krankenversicherung für den Nachwuchs ist überwiegend unkompliziert. Doch wie gestaltet sich der Gesundheitsschutz der Kinder, wenn diese älter sind, im Jugendalter und in der Ausbildungszeit? An dieser Stelle wird es etwas komplexer: Je nach individueller Situation müssen sich Kinder bzw. Jugendliche oder junge Erwachsene eigenständig privat oder – bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV – gesetzlich krankenversichern. Hier ist es auch möglich, dass GKV-versicherte Kinder aus der Familienversicherung „herausfallen” und eigene Beiträge zahlen müssen.

Welcher Versicherungsschutz erforderlich oder möglich ist, richtet sich nach der Art der Ausbildung, dem Einkommen sowie dem Alter. (Weiterhin) privat krankenversichern können sich Jugendliche bzw. junge Erwachsene grundsätzlich aber nur bei einem Vollzeitstudium oder bei einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung.

Bei einer dualen bzw. betrieblichen Ausbildung hingegen stehen Studierende/ Auszubildende als Angestellte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, da sie ein eigenes Einkommen beziehen. Das bedeutet, sie müssen sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Junge Privatversicherte können hier eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese sichert ihnen bei einer Rückkehr in die PKV die Wiederaufnahme ihres alten Tarifs zu günstigen Bedingungen.