Bei Versicherungsabschluss einmal vereinbart, profitieren Privatversicherte ein Leben lang von umfassenden medizinischen Leistungen. Einschränkungen oder Kürzungen des Gesundheitsschutzes sind nicht möglich. Hinzu kommt, dass der (angebotene) Leistungsumfang in der PKV von vornherein erheblich größer ist als in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In bestimmten Situationen oder Lebensumständen bzw. Lebensphasen kommt einer bestmöglichen medizinischen Versorgung dabei eine besondere Bedeutung zu; etwa bei einer Schwangerschaft und der Geburt. Hier sind werdende Mütter mit einer privaten Krankenversicherung umfangreich abgesichert.

Sofern man allerdings noch nicht privat versichert ist, kann durchaus der Wunsch aufkommen, in die PKV zu wechseln. Doch ist dies während einer Schwangerschaft überhaupt möglich? Und wenn man bereits eine private Krankenversicherung hat, gelten dann bestimmte gesonderte Bedingungen oder Regelungen?

Erhöhte Kosten aufgrund erhöhtem Versicherungsrisiko bei Schwangerschaft

Ähnlich wie eine (Vor-)Erkrankung birgt eine Schwangerschaft grundsätzlich ein erhöhtes Versicherungsrisiko, da sie im Hinblick auf die zu erbringenden medizinischen Leistungen erhöhte Kosten verursacht. Diese sind von allen Versicherten des PKV-Unternehmens zu tragen. Maßgeblich hierbei ist ein Zeitraum von acht Monaten vor bis einen Monat nach der Geburt, in dem im Rahmen der Schwangerschaft anfallende Leistungen berücksichtigt werden.

Interessant zu wissen: Bis 2008 trugen privat versicherte Frauen mit ihren Beiträgen allein die Kosten der medizinischen Versorgung hinsichtlich Schwangerschaft und Geburt. Diese Kostenaufteilung hat der Gesetzgeber noch vor der Einführung gleichgeschlechtlicher Tarife, die seit 2012 gelten, im Sinne der Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung angepasst. Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft weder zu unterschiedlichen Prämien noch zu unterschiedlichen Leistungen führen.

Ärztin führt Ultraschalluntersuchung bei schwangerer Frau durch
Eine private Krankenversicherung deckt während der Schwangerschaft unter anderem Ultraschalluntersuchungen ab. (© Pavel Danilyuk/pexels)

Unveränderter umfangreicher Gesundheitsschutz für bereits privat versicherte Schwangere

Eine bereits existierende private Krankenversicherung bleibt während einer Schwangerschaft unverändert bestehen. Sämtliche erforderliche Gesundheitsleistungen sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Baby sind abgedeckt. Unmittelbar ab der Geburt muss das Neugeborene dann allerdings eigens krankenversichert werden. In der PKV erfolgt dies in der Regel über die Mitaufnahme des Babys in den Versicherungsvertrag des privat versicherten Elternteils, der Hauptverdiener ist (sogenannte Kinderkrankenversicherung).

Die genauen Versicherungsleistungen während der Schwangerschaft sind naturgemäß abhängig vom gewählten Tarif und vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Dennoch bietet die PKV für werdende Mütter grundsätzlich umfangreichere Leistungen als die Gesetzliche Krankenversicherung, die in vielen Fällen nicht greift. Dies gilt zum Beispiel für Ultraschalluntersuchungen: Während die Anzahl bzw. Kostenübernahme solcher Vorsorgeuntersuchungen in der GKV im Allgemeinen auf drei beschränkt ist, kommen private Krankenversicherer häufig für mehr auf.

Ebenso deckt eine private Krankenversicherung diverse Untersuchungen zur Erkennung und (falls erforderlich) Behandlungen von Erkrankungen und anderen Gesundheitsrisiken ab. Dazu zählen etwa spezielle Laboruntersuchungen zur Ermittlung des Frühgeburtsrisikos oder medizinische Behandlungen (beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung) im Rahmen der sogenannten Pränataldiagnostik zur Feststellung bestimmter Infektionen, (erblicher) Erkrankungen oder Behinderungen des ungeborenen Kindes.

Hand hält mehrere Euroscheine
Die Kosten, die dem Krankenversicherer durch eine Schwangerschaft entstehen, werden auf alle Versicherten aufgeteilt. (© Pixabay/pexels)

„Schwangerschaftstarife” zu speziellen Konditionen

Je nach PKV-Anbieter haben werdende Mütter zudem gegebenenfalls die Möglichkeit, in einen speziellen Versicherungstarif innerhalb des Unternehmens zu wechseln, der hinsichtlich einer Schwangerschaft und Geburt gesonderte Bedingungen bzw. Leistungen umfasst. Dazu zählt zum Beispiel eine mit dem Krankentagegeld verknüpfte sogenannte Entbindungspauschale zur Abdeckung der Kosten bei der Geburt.

Die Beiträge dieser Tarife sind in der Regel niedriger oder entfallen für einen festgelegten Zeitraum sogar ganz (sogenannte Beitragsfreiheit). Hier sind insbesondere während des Mutterschutzes und der Elternzeit Zuschüsse bzw. Vergünstigungen durch das PKV-Unternehmen möglich, wenn das Einkommen reduziert ist. In „normalen” Tarifen müssen Schwangere hingegen häufig den vollen Beitrag weiterzahlen. Für einen solchen Tarifwechsel gelten allerdings vorgegebene Fristen.

Darüber hinaus leistet die PKV finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes: Je nach beruflichem Status (angestellt oder selbstständig) erhalten Schwangere von ihrem privaten Krankenversicherer einmalig Mutterschaftsgeld und/oder bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung bzw. Zusatzversicherung Krankentagegeld. Abhängig von der Höhe des Gehaltes ist zudem ein Zuschuss durch den Arbeitgeber möglich.

Allerdings sind Bescheinigungen über den voraussichtlichen Geburtstermin sowie Anfang und Ende des Mutterschutzes erforderlich. Das Mutterschaftsgeld muss zudem bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamts (BVA) eigens beantragt werden.

Mann zeigt jungem Paar Vertrag zum Unterschreiben
Je nach PKV-Anbieter können werdende Mütter in einen speziellen Tarif innerhalb des Unternehmens wechseln. (© Alena Darmel/pexels)

Wechsel in die PKV während der Schwangerschaft: nicht einfach, aber auch nicht unmöglich

Nicht ganz so leicht ist es für gesetzlich krankenversicherte Schwangere, die in die PKV wechseln wollen. Grundsätzlich gelten ohnehin die üblichen Bedingungen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung wie etwa ein vorgeschriebenes Mindesteinkommen für Angestellte.

Abgesehen davon ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung während der Schwangerschaft zwar nicht völlig unmöglich. Allerdings ist der Zugang erschwert und es kann zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages kommen. Grund hierfür ist zum einen das erhöhte Versicherungsrisiko bzw. die mit einer Schwangerschaft verbundenen erhöhten Kosten für das PKV-Unternehmen, wodurch – zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft – die Tarife allgemein teurer werden würden.

Zum anderen sind Wartezeiten zu berücksichtigen, bis der Versicherungsschutz greift. Bei Schwangerschaften beträgt die Wartezeit bis zu acht Monaten. Erst nach Ablauf dieser Zeit können PKV-Leistungen in Anspruch genommen werden – auch wenn während dieses Zeitraumes schon Beiträge gezahlt werden müssen. Durch die lange Wartezeit ist es theoretisch denkbar, dass die Mutter bei der Geburt keinen gültigen Versicherungsschutz besitzt. Nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung muss jedoch ein durchgängiger Gesundheitsschutz gewährleistet sein.

Es gibt allerdings auch hier bestimmte Sonderfälle (etwa eine Aufnahme in den Basistarif oder eine PKV-Mitgliedschaft im Rahmen der sogenannten Öffnungsklausel für Beamte/Beamtinnen bzw. Beihilfeberechtigte), in denen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung während der Schwangerschaft ohne Zugangsbeschränkungen möglich ist. Eine Ablehnung des Versicherungsantrages durch das PKV-Unternehmen darf hier in der Regel nicht erfolgen.

Zu beachten ist, dass sich die Vorgaben zur Aufnahme von werdenden Müttern in die PKV je nach Versicherungsunternehmen teils erheblich voneinander unterscheiden. Schwangere sollten sich ausführlich von einem Experten beraten lassen, ob ein Wechsel in die Private Krankenversicherung überhaupt möglich und sinnvoll ist und welcher Tarif mit welchen Leistungen bei welchem Anbieter in Frage kommt.

Mann hält seine schwangere Frau auf einer Wiese stehend im Arm
Gesetzlich Krankenversicherte können durch private Zusatzversicherungen umfangreichere Leistungen während der Schwangerschaft erhalten. (© Isaac Quesada/unsplash)

Private Zusatzversicherungen für Schwangere

Aufgrund der erschwerten Zugangsvoraussetzungen in der PKV bleiben viele Frauen während der Schwangerschaft gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall haben werdende Mütter die Möglichkeit durch private Zusatzversicherungen für einzelne Bereiche umfangreichere Leistungen zu erhalten. Auch für Babys sind Zusatzversicherungen möglich, wenn diese nach ihrer Geburt ebenfalls in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind bzw. werden. Die Tarife der Zusatzversicherungen sind insbesondere für Neugeborene in der Regel relativ günstig.

Wichtig: Ebenso wie bei einer Vollversicherung gelten bei privaten Zusatzversicherungen Wartezeiten. Werdende Eltern sollten sich daher sowohl für sich selbst, speziell für die Mutter, als auch für den Nachwuchs rechtzeitig um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern. Andernfalls können im Zeitraum der Geburt Leistungen für den jeweiligen Bereich gegebenenfalls (noch) nicht in Anspruch genommen werden. Zudem führen Krankenversicherer bei Abschluss einer privaten Zusatzversicherung unter Umständen eine Gesundheitsprüfung durch.

Typische Zusatzversicherungen im Rahmen einer Schwangerschaft sind etwa eine Extra-Absicherung für stationäre Behandlungen einschließlich Unterbringung in einem Einbett- oder Familienzimmer und Chefarztbehandlung. Zusatzpolicen für ambulante Behandlungen zur Kostenübernahme aller Medikamente und von Vorsorgeuntersuchungen können ebenfalls abgeschlossen werden.

Ob und welche Zusatzversicherungen sinnvoll oder eventuell notwendig sind, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Der individuelle Gesundheitszustand ist ebenso maßgeblich wie die persönlichen Ansprüche an das Leistungsniveau der gesundheitlichen bzw. medizinischen Versorgung. Auch hier empfiehlt sich eine Beratung durch einen Versicherungsexperten, um aus unzähligen Tarifen den passenden Gesundheitsschutz zu finden.