Eine private Krankenversicherung abschließen oder gesetzlich krankenversichert bleiben? Die private Krankenversicherung behalten oder in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Mit diesen Fragen bzw. Entscheidungen sieht sich so mancher im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen Gründen konfrontiert. Grundsätzlich sollte man die Entscheidung für eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung gut abwägen. Individuelle Umstände spielen hierbei ebenso eine Rolle wie wirtschaftliche Faktoren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, überhaupt die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile zwischen der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu betrachten – nicht zuletzt deswegen, da zum einen die Entscheidung für eine Krankenversicherung in der Regel langfristig ist. Ein späterer Wechsel ist in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich. Zum anderen kann eine private Krankenversicherung ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden.
Äquivalenzprinzip & Solidaritätsprinzip: die Systemunterschiede der Krankenversicherungen
Die Private Krankenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich zunächst grundlegend in ihrem System. In der PKV gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, während die GKV dem Solidaritätsprinzip folgt.
Äquivalenzprinzip in der PKV
In der PKV sind die Versicherungsleistungen in vorgegebenem Rahmen frei und flexibel wählbar. Entsprechend können Privatversicherte in gewissem Sinne auch die Höhe der Beiträge „mitbestimmen”. Diese sind nämlich maßgeblich abhängig vom Umfang der Leistungen. Daneben werden die Prämien nach individuellen Risikofaktoren (Gesundheitszustand und Alter bei Versicherungsbeginn) festgelegt. Bestandteil des Äquivalenzprinzips ist je nach PKV-Unternehmen und Tarif darüber hinaus eine individuelle Beitragsrückerstattung, wenn die versicherte Person keine Leistungen in Anspruch genommen und damit dem Versicherer keine Kosten verursacht hat.
Solidaritätsprinzip in der GKV
Die GKV hingegen leistet einen Versicherungsschutz nach gesetzlich einheitlich festgelegten Vorgaben, die für alle Versicherten gelten. Freiraum bzw. die Möglichkeit, den Versicherungsschutz selbst individuell zu gestalten, hat man als gesetzlich Krankenversicherter nicht. Die Prämien richten sich nicht nach den Versicherungsleistungen, sondern sind entsprechend der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze unmittelbar an das Einkommen der versicherten Person gebunden. Steigt das Einkommen, steigt auch der GKV-Beitrag. Versicherte mit einem höheren Gehalt zahlen demnach mehr als Versicherte mit weniger Einkommen – für die gleichen Leistungen. Eine Rückerstattung der Prämien bei Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen sieht das Solidaritätsprinzip nicht vor. Die gezahlten Beiträge sind „weg” und kommen der Versichertengemeinschaft zugute.
Zugangsvoraussetzungen in der PKV, GKV frei zugänglich
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen PKV und GKV besteht in den Zugangsvoraussetzungen. Während die GKV aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung für jeden zugänglich ist (im Allgemeinen ist jede in Deutschland lebende Person zunächst automatisch in der GKV pflichtversichert), müssen für eine private Krankenversicherung bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
So können sich abhängig vom beruflichen Status sowie vom Mindesteinkommen grundsätzlich nur bestimmte Personengruppen privat krankenversichern. Zudem schreibt die PKV eine Gesundheitsprüfung vor. Hier müssen potentiell Privatversicherte Fragen zu ihrem gesundheitlichen Zustand wahrheitsgemäß beantworten. Je nach Ergebnis haben private Krankenversicherer prinzipiell das Recht, Anträge abzulehnen, da gesundheitliche Beeinträchtigungen ein Versicherungsrisiko darstellen können.
Umfangreiche Leistungen in der PKV lebenslang garantiert
Der große Vorteil einer privaten Krankenversicherung gegenüber einer gesetzlichen liegt in der Art des Versicherungsschutzes und dem Umfang der Leistungen. Die PKV bietet eine umfassende Absicherung sämtlicher Leistungsbereiche bzw. medizinischer Leistungen. Dies gilt sowohl für Basisleistungen (ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen) als auch für darüber hinausgehende Mehrleistungen (zum Beispiel Chefarztbehandlung, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder alternative Heilbehandlungen).
Aus unzähligen Tarifen und Tarifarten können sich Privatversicherte ihren Versicherungsschutz individuell und flexibel zusammenstellen. Abhängig vom Umfang der gewählten Leistungen, dem Gesundheitszustand sowie dem Alter bei Versicherungsbeginn ergibt sich die Höhe der Beiträge.
Und: einmal vereinbarte Leistungen gelten in der PKV ein Leben lang. Der Versicherungsschutz kann nur auf Wunsch des Versicherten hin geändert werden. Eine einseitige Kürzung bzw. Anpassung der Leistungen ist weder durch das PKV-Unternehmen noch durch den Gesetzgeber möglich.
Eingeschränkter Leistungsumfang bei gesetzlicher Krankenversicherung
Anders verhält es sich hingegen in der GKV: Die Leistungen einschließlich der Beiträge sind hier durch gesetzliche Vorgaben genau bestimmt bzw. festgelegt und einheitlich geregelt. Sie können vom Gesetzgeber immer wieder einseitig angepasst werden. Die Beiträge sind im Allgemeinen niedriger, dafür ist der Umfang der Leistungen jedoch eingeschränkt und begrenzt sich auf die Basisversorgung.
Allerdings erfolgt auch die Übernahme der Basisleistungen nur zum Teil (quasi für das „medizinisch Notwendige”). Gesetzlich Krankenversicherte müssen in vielen Fällen Zuzahlungen leisten oder innerhalb der Basisversorgung weitere Einschränkungen in Kauf nehmen. So haben GKV-Versicherte beispielsweise bei Medikamenten oder zahnärztlichen Behandlungen einen (erheblichen) Eigenanteil zu tragen und sind bei der Wahl ihrer Ärzte dahingehend eingeschränkt, dass diese eine sogenannte Kassenzulassung besitzen müssen. Um dennoch einen ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen, können GKV-Versicherte für einzelne Bereiche private Zusatzversicherungen abschließen.
Auch die Abrechnung der Leistungen handhaben die Krankenversicherungen unterschiedlich. In der GKV rechnen Ärzte medizinische Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Privatversicherte zahlen (zumindest ambulante) Behandlungen etc. zunächst selbst, treten also in Vorleistung, und reichen die Rechnungen dann bei ihrem PKV-Unternehmen ein. Dieses Erstattungsprinzip ermöglicht neben der freien Tarifauswahl und der damit verbundenen Beitragsflexibilität eine gewisse Kontrolle über ihre finanziellen Ausgaben bzw. über ihre Krankheitskosten. Privatversicherten steht es nämlich frei, Rechnungen über erbrachte medizinische Leistungen einzureichen oder selbst zu zahlen – ein weiterer Vorteil, den die PKV bietet.
Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV möglich
Eine Besonderheit stellt die Versicherung von Familienmitgliedern dar. Hier bietet die GKV eine kostenlose Familienversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte können Ehepartner und Kinder in der GKV beitrags- bzw. kostenfrei mitversichern, ohne dass eine eigene Krankenversicherung erforderlich ist. Hierfür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen. Daher ist eine solche Familienversicherung nicht in jedem Fall möglich.
Im Gegensatz dazu muss in der Privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied extra versichert werden. Speziell für Kinder und Jugendliche gibt es allerdings besondere PKV-Tarife mit günstigen Beiträgen.