Ob Urlaub, um sich vom Alltag zu erholen, ein beruflich oder privat bedingter Umzug oder eine Geschäftsreise… es gibt unterschiedliche Gründe, die einen ins Ausland verschlagen. In fremden Ländern mit fremder Kultur und fremder Sprache ist es dann ein wirklicher „Worst Case”, wenn auf einmal gesundheitliche Probleme auftreten – ganz besonders, wenn sie zu einem Krankenhausaufenthalt führen und (hohe) Kosten verursachen. Als wäre der Ärger etwa über einen „verpatzten” Urlaub nicht schon genug, muss man sich nun auch noch mit seiner Erkrankung und ihren Folgen auseinandersetzen.

Eine Frage, die sich dabei in einer solchen Situation stellt, ist die nach einer Krankenversicherung im Ausland. Ist man auch außerhalb Deutschlands krankenversichert? Gilt der eigene Versicherungsschutz auch in anderen Ländern? Welche Leistungen sind im Ausland durch eine Krankenversicherung abgedeckt?

Die gute Nachricht vorneweg: Privatversicherte, die eine Krankenvollversicherung abgeschlossen haben, genießen grundsätzlich auch im Ausland Versicherungsschutz. Die PKV garantiert eine medizinische Versorgung nämlich weltweit – und zwar im gesamten Leistungsumfang des vereinbarten Tarifs. Allerdings ist bei einem Auslandsaufenthalt hinsichtlich einer Krankenvollversicherung im Detail zwischen verschiedenen Situationen zu unterscheiden. Zum einen zwischen einem vorübergehenden Aufenthalt (wie Urlaub) und einem dauerhaften Aufenthalt (Umzug und Wohnsitz). Zum anderen spielt es eine Rolle, ob der Auslandsaufenthalt innerhalb von Europa (der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)) oder in nichteuropäischen Ländern stattfindet.

Versicherungsschutz in der PKV weltweit gültig

Unabhängig von Land und Kontinent gilt eine private Krankenvollversicherung im Ausland mindestens einen Monat. In vielen Fällen können Versicherte dabei den Zeitraum ihres Versicherungsschutzes in anderen Ländern individuell verlängern. Dies muss allerdings vor Reiseantritt erfolgen. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch ohnehin einen weltweiten Gesundheitsschutz für mindestens drei Monate. Dabei behält die private Vollversicherung in Deutschland grundsätzlich auch bei einem länger andauernden Auslandsaufenthalt weiterhin ihre Gültigkeit.

Unter bestimmten Umständen ist es zudem möglich, dass der Versicherungsschutz der PKV im Ausland auch über den vereinbarten Zeitraum hinaus gilt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine Rückkehr nach Deutschland gesundheitsbedingt nicht möglich ist und Versicherte daher ohne eigenes Verschulden länger im Ausland verbleiben müssen.

Gegebenenfalls benötigen PKV-Versicherte im europäischen Ausland einen speziellen Nachweis einer gültigen deutschen Krankenversicherung. In einigen Ländern besteht gesetzlich die Pflicht zur Versicherung im einheimischen Krankenversicherungssystem. Privatversicherte können sich hiervon jedoch durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises ihres PKV-Unternehmens (sogenanntes Certificate of Entitlement) befreien lassen.

Symbolbild von Mann und Frau mit Koffern vor Weltkarte
Der Versicherungsschutz der PKV gilt auch im Ausland. (© mohamed_hassan/pixabay)

Auslandsreisekrankenversicherung: die private Zusatzversicherung im Ausland

Zwar sind Privatversicherte im Ausland in der Regel grundsätzlich automatisch krankenversichert. Allerdings steckt der Teufel wie so häufig im Detail: Der Versicherungsschutz deckt nämlich in der Regel nur die Kosten/Leistungen ab, die unmittelbar durch den Krankheitsfall vor Ort entstehen, wie beispielsweise Behandlungs- oder Krankenhauskosten. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch noch darüber hinausgehende Leistungen, die abhängig vom Tarif bzw. Vertrag nicht versichert sind und daher über eine private Zusatzversicherung extra abgedeckt werden müssen: der sogenannten Auslandsreisekrankenversicherung. Unabhängig vom Land garantiert eine Auslandsreisekrankenversicherung weltweit einen umfassenden Gesundheitsschutz mit einer Vielzahl an Leistungen, die eine Krankenvollversicherung in anderen Ländern bzw. außerhalb Deutschlands nicht zwingend absichert.

Eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet grundsätzlich die „typischen” Versicherungsleistungen wie zum Beispiel ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen oder die Kostenübernahme von Medikamenten etc. Zu den über den gewöhnlichen Versicherungsschutz hinausgehenden Leistungen zählt in erster Linie die Kostenübernahme einschließlich Organisation und Durchführung der Rückreise bzw. des Rücktransportes nach Deutschland. Dazu gehört auch die Überführung im Todesfall bei einem Urlaub bzw. vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.

Je nach PKV-Tarif besteht allerdings die Möglichkeit, dass ein Rücktransport bereits mit einer Krankenvollversicherung abgedeckt ist. Hier sind im Detail die jeweiligen Versicherungsbedingungen entscheidend. Dennoch ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung – die im Übrigen auch gesetzlich Krankenversicherte abschließen können – generell sinnvoll und empfehlenswert, um sich bei einem vorübergehenden Aufenthalt in anderen Ländern umfänglich abzusichern.

Versicherungsschutz auch bei Inlandsreisen

Spezielle Krankenversicherungen sind im Übrigen nicht nur für Auslandsreisen möglich. Auch bei einem Urlaub in Deutschland bieten Versicherungsunternehmen bestimmte Leistungen an, die unter anderem einen Rücktransport oder einen Krankenhausaufenthalt und die Zahlung von Krankenhaustagegeld abdecken.

Ärztin misst Mann den Blutdruck.
Privatversicherte, die dauerhaft im Ausland leben, können die Leistungen der PKV weiterhin in Anspruch nehmen. (© Pavel Danilyuk/pexels)

Private Krankenversicherung bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt

Im Falle eines dauerhaften Aufenthalts im Ausland, beispielsweise infolge eines Umzuges und der damit einhergehenden Verlegung des Wohnsitzes, ist eine PKV-Mitgliedschaft prinzipiell weiterhin möglich. Versicherte können beim aktuellen Anbieter privat krankenversichert bleiben.

Innerhalb von Europa (sowohl in der Europäischen Union als auch im Europäischen Wirtschaftsraum) behält die private Krankenversicherung ihre Gültigkeit. Versicherte können demnach auch weiterhin die Leistungen ihres Privaten Krankenversicherers in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Wohnsitz in das europäische Ausland verlegen. Der Umfang der Leistungen bleibt derselbe wie in Deutschland. PKV-Versicherte, die im EU- oder EWR-Ausland leben, genießen hierdurch unter Umständen einen umfangreicheren Versicherungsschutz als bei einer Krankenversicherung des jeweiligen Landes. Kosten in fremder Währung werden bei Eingang der Belege zum jeweiligen Tageskurs in Euro umgerechnet.

Auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt außerhalb der EU und/oder des EWR ist die Fortführung der PKV-Mitgliedschaft bzw. einer privaten Krankenversicherung unter Beibehaltung aller bestehenden Leistungen möglich. Dazu müssen Versicherte allerdings eigens mit ihrer jeweiligen Versicherungsgesellschaft eine entsprechende Vereinbarung treffen. Andernfalls ist der Versicherungsvertrag beendet, sodass kein Versicherungsschutz in der PKV mehr besteht. Die private Krankenversicherung wird bei einem Umzug in das nichteuropäische Ausland nämlich nicht automatisch weitergeführt.

Zu beachten ist hier, dass Versicherungsunternehmen einer entsprechenden Vereinbarung nicht zustimmen müssen; für Private Krankenversicherer besteht keine Pflicht, das Versicherungsverhältnis bzw. die Krankenversicherung fortzusetzen, wenn Privatversicherte dauerhaft in nichteuropäisches Ausland umsiedeln. Besteht der Versicherungsschutz weiterhin, haben Anbieter das Recht, von der versicherten Person einen Zuschlag auf die Beiträge zu verlangen.

Setzen PKV-Versicherte ihre private Krankenversicherung im Ausland nicht fort, ist unter Umständen der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Falls Betroffene wieder nach Deutschland zurückkehren, gewährleistet eine Anwartschaftsversicherung die Rückkehr in die PKV bzw. die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses zu den gleichen Bedingungen wie zuvor – insbesondere ohne, dass Versicherte eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren müssen.