Studierende sind zu Beginn ihres Studiums in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, das heißt automatisch Mitglied in der GKV. Da für sie allerdings keine zwingende Versicherungspflicht in der GKV besteht und sie sich von dieser befreien lassen können, können sie sich grundsätzlich frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Studierende, die bereits vor Studienbeginn, also seit der Kindheit oder Jugendzeit, eine private Krankenversicherung haben, können weiterhin in der PKV bleiben (müssen sich aber ebenfalls zunächst von der automatischen Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen). Gesetzlich krankenversicherte Studierende haben die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

Die Wahl der Krankenversicherung und die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV müssen jedoch vor Studienbeginn, spätestens allerdings innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation erfolgen, und sind für die gesamte Dauer des Studiums verbindlich. Ein Wechsel von der PKV in die GKV oder umgekehrt ist während des Studiums in der Regel nicht möglich.

Private Krankenversicherer bieten sogenannte Studententarife an, die unabhängig von der Anzahl der Semester während der gesamten Dauer des Studiums, maximal jedoch bis zu einem Alter von 34 Jahren gelten. Auch aufgrund des jungen Alters und überwiegend guten Gesundheitszustandes bei Eintritt in die Private Krankenversicherung sind die Beiträge im Studententarif besonders günstig. Beziehen Studierende BAfög, können sie auf einen entsprechenden Antrag hin beim zuständigen Amt zudem einen Beitragszuschuss sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung erhalten. Dieser beträgt aktuell (Stand 2021) 84 Euro (Krankenversicherung) bzw. 25 Euro (Pflegeversicherung) monatlich.

Wichtig zu wissen: Die Wahlfreiheit der Krankenversicherung besteht nur für Vollzeitstudierende. Studierende eines dualen, berufsbegleitenden Studiums gelten aufgrund ihrer abhängigen Beschäftigung während der Ausbildung/des Studiums als Angestellte und sind in der GKV pflichtversichert. Die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in die PKV zu wechseln, besteht daher nicht.

Umfangreiche Leistungen und individueller Gesundheitsschutz in der PKV für Studierende

Privatversicherten Studierenden stehen dabei je nach gewähltem Versicherungsschutz grundsätzlich alle Leistungen der PKV offen, von denen auch andere Berufs- bzw. Personengruppen profitieren. So sind etwa Zusatzleistungen (zum Beispiel bei stationärer Behandlung oder zahnärztlichen Behandlungen) oder Beitragsrückerstattungen bei nicht genutzten Leistungen möglich. Ebenso können die einmal vertraglich vereinbarten Leistungen nicht durch das Versicherungsunternehmen einseitig gekürzt werden. Es gilt allerdings trotz günstiger Tarife auch bei einer studentischen Privaten Krankenversicherung das Prinzip: je umfangreicher die Leistungen, desto höher die Beiträge. Studierende müssen zudem bedenken, dass die Studententarife der privaten Krankenversicherer in der Regel keine Bildung von Altersrückstellungen beinhalten. Die Beiträge sind daher zu Anfang niedriger, erhöhen sich dann jedoch im Alter.

Ein weiterer Aspekt, den die Private Krankenversicherung für Studierende attraktiv macht, ist ihr Leistungsangebot bei medizinischer Versorgung im Ausland. Auslandsaufenthalte während der Studienzeit sind mittlerweile gang und gäbe – sei es, weil Studierende Auslandssemester verbringen oder in ihren Semesterferien andere Länder bereisen. Eine private Krankenversicherung bietet auch hier umfangreiche Leistungen.

Durch den flexiblen, individuell wählbaren Versicherungsschutz (Studierende müssen zum Beispiel nicht den Studententarif wählen, sondern können sich auch in einem „Normaltarif” versichern), dem breiten Leistungsspektrum und den guten Voraussetzungen zu Beginn des Studiums wie junges Alter und gute Gesundheit ist eine Private Krankenversicherung für Studierende also durchaus lohnenswert – besonders auch im Hinblick auf das „Leben danach”, wenn die Mitgliedschaft in der PKV nach Ende des Studiums bestehen bleiben soll.

Symbolbild von Arzt und Medikament
Die PKV bietet Studierenden umfangreiche Leistungen und individuellen Versicherungsschutz. (© Mohamed Hassan/Pixabay)

Private Krankenversicherung bei Nebenjob im Studium

Viele Studierende gehen nicht nur ausschließlich ihrem Studium nach: Werkstudentische Tätigkeiten bzw. Nebenjobs sind gang und gäbe, um sich etwa das Studium zu finanzieren oder auch um sich einfach das erste eigene Geld zu verdienen und ein finanzielles Polster aufzubauen. Doch hat eine derartige Beschäftigung Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung? Grundsätzlich sind hier zwei Faktoren relevant: die Höhe der Vergütung und die Arbeitszeit.

Die Vergütung von Nebenjobs bzw. werkstudentischen Tätigkeiten hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die private Krankenversicherung. Es gilt keine Einkommensgrenze, nach der Studierende etwa in einen teureren Tarif wechseln müssen oder eine Versicherungspflicht in der GKV vorgeschrieben ist – vorausgesetzt die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 20 Stunden. Entscheidend ist hierbei, dass das Studium weiter im Vordergrund steht, Studierende sich also den Großteil ihrer Zeit mit ihrer Ausbildung beschäftigen; dazu darf die Arbeitszeit die festgelegte Grenze von 20 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Ausnahmeregelungen gelten nur in bestimmten Einzelfällen, wie etwa in den Semesterferien.

Vergünstigungen für Studierende über die Beihilfe bei verbeamteten Eltern

Studierende, deren Eltern verbeamtet sind oder bei denen sich zumindest ein Elternteil im Beamtenstatus befindet, können besonders bei einer Mitgliedschaft in der PKV profitieren. Sind die Eltern als Staatsbedienstete nämlich privat krankenversichert, können Kinder (= Studierende) als engste Angehörige bis einschließlich 24 Jahren über die Beihilfe einen besonders günstigen Tarif (sogenannter Beihilfetarif) in der PKV abschließen. Die Beihilfe deckt mindestens 50 % des Versicherungsschutzes bzw. der Krankheitskosten ab, sodass Studierende als Beihilfeberechtigte nur für den restlichen Teil aufkommen müssen.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Da die Beihilfe an das Kindergeld gekoppelt ist, entfällt der Beihilfetarif, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. In der Regel ist dies spätestens am 25. Geburtstag der Fall.

Auch Studierende bzw. Auszubildende in einer Beamtenlaufbahn können Nutzen aus diesen gesonderten Versicherungsregelungen ziehen: Denn auch sie sind beihilfeberechtigt und erhalten ihren Versicherungsschutz in der PKV über den Beihilfetarif, sodass sie selbst nur geringe Beiträge zahlen.

Junger Student blättert in einem Buch zwischen zwei Regalen in einer Bibliothek
Studierende, bei denen zumindest ein Elternteil verbeamtet ist, profitieren von besonders günstigen Beihilfetarifen. (© geralt/pixabay)

Studium erfolgreich abgeschlossen – Private Krankenversicherung weiterhin möglich?

Spätestens am Ende des Studiums taucht unweigerlich die Frage auf, wie es denn nun weitergehen soll: direkt arbeiten bzw. sich eine Arbeitsstelle suchen? Und wenn ja, in welchem Unternehmen und – sofern durch das Studium nicht eindeutig festgelegt – in welcher Branche? Oder zunächst vorübergehend eine kleine Auszeit nehmen und beispielsweise noch einmal andere Länder bereisen? An dieser Stelle ist allerdings auch die Frage nach der Krankenversicherung nach dem Studium essentiell, nicht zuletzt deswegen, weil eine Krankenversicherung verpflichtend vorgeschrieben ist.

Beginnen Privatversicherte nach dem Studium direkt eine Arbeitstätigkeit, greifen die geltenden Versicherungsregeln. Eine private Krankenversicherung ist demnach weiterhin möglich, teilweise sogar verpflichtend, wenn Betroffene

  • hauptberuflich selbstständig tätig sind
  • in einem Angestelltenverhältnis ein Mindesteinkommen von 5.362,50 Euro brutto monatlich (64.350 Euro brutto jährlich) verdienen
  • in ein Beamtenverhältnis treten, das heißt, verbeamtet werden oder
  • als engste Angehörige einer Person im Beamtenverhältnis dazu berechtigt sind, sich über die Beihilfe privat krankenzuversichern

Bei Fortsetzung einer Privaten Krankenversicherung ändert sich einzig der Tarif, Betroffene müssen dann von ihrem Studententarif in einen „Normaltarif” wechseln, sofern ein solcher Tarif nicht bereits zu Beginn des Studiums gewählt worden ist.

Anwartschaftsversicherung bei vorübergehendem Wechsel in die GKV

Allerdings kann auch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Studium erforderlich bzw. zwingend sein, beispielsweise bei einem Verdienst unterhalb der PKV-Mindesteinkommensgrenze und einer damit einhergehenden Versicherungspflicht in der GKV. In diesen Fällen ist es mitunter sinnvoll und empfehlenswert, „Vorsorge” zu treffen für den Fall, dass man zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Private Krankenversicherung zurück wechselt; etwa weil zu erwarten ist, dass das Einkommen in absehbarer Zeit wieder die PKV-Mindesteinkommensgrenze übersteigt. Die PKV bietet hier sogenannte Anwartschaftsversicherungen an, wodurch Versicherte zu den gleichen Bedingungen, die beim Wechsel von der PKV in die GKV galten, wieder in die PKV zurückkehren können. Es entfällt so zum Beispiel eine erneute Gesundheitsprüfung, das Eintrittsalter bleibt bestehen und die Altersrückstellungen sind weiterhin gesichert. 

Während der Anwartschaftsversicherung ist der Versicherungsschutz der PKV „auf Eis gelegt”, das heißt, es können einerseits keine vereinbarten Versicherungsleistungen der Privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, andererseits ändert sich aber auch nichts an den Versicherungsbedingungen. Bei einer Rückkehr in die PKV können Versicherte durch die Anwartschaft die Leistungen dann wieder aufnehmen.