Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, fühlt sich nicht selten erst einmal wie der sprichwörtliche „Ochs vorm Berg“. Einerseits profitieren Versicherte aufgrund der Wahlfreiheit in der PKV zwar von einem individuellen, auf ihre jeweiligen persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Gesundheitsschutz. Doch andererseits gleichen – insbesondere bei einer sogenannten Krankenvollversicherung – die vielen unterschiedlichen Tarife verschiedener Versicherungsunternehmen und die unzähligen, vielfältigen Leistungsangebote Laien häufig einem Buch mit sieben Siegeln.

Gesundheitsschutz durch Krankenvollversicherung

Eine Krankenvollversicherung bietet umfassenden Gesundheits- bzw. Versicherungsschutz in Form der Kostenübernahme für sämtliche medizinische Leistungen in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen.

Zudem unterscheidet man bei einer Krankenvollversicherung zwischen sogenannten Bisex-Tarifen und Unisex-Tarifen. Während Unisex-Tarife geschlechtsunabhängig einheitlich für alle Geschlechter gelten, wird bei Bisex-Tarifen zwischen weiblichem und männlichem Geschlecht differenziert. Der Unisex-Tarif wurde Ende 2012 eingeführt und gilt seither für alle Neuabschlüsse. Eine (neu abzuschließende) private Krankenversicherung mit Bisex-Tarif ist nicht mehr möglich. Bestehende ältere PKV-Verträge, die vor Dezember 2012 abgeschlossen worden sind, behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Private Zusatzversicherungen als Ergänzung einer Vollversicherung

Neben einer privaten Krankenvollversicherung gibt es auch private Zusatzversicherungen. Diese bieten Versicherungsschutz einzelner Gesundheitsrisiken bzw. Bereiche, die nicht bereits durch eine Vollversicherung abgedeckt sind. Aufgrund des umfangreichen Gesundheitsschutzes einer privaten Krankenvollversicherung sind PKV-Versicherte allerdings in der Regel bereits weitgehend abgesichert. Daher lohnen sich private Zusatzversicherungen besonders für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, da diese einen weniger umfangreichen Versicherungsschutz bietet. Dies betrifft zum Beispiel zahnärztliche Behandlungen.

Scrabble-Spielsteine mit dem Begriff "Health Insurance" und Tabletten liegen auf einem Kalender
Eine private Krankenversicherung gibt es als Vollversicherung und als Zusatzversicherung für bestimmte Bereiche. (© Olya Kobruseva/pexels)

Welche Tarifarten gibt es in der PKV?

In der PKV unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten von Tarifen: brancheneinheitliche Sozialtarife und unternehmenseigene Tarife. Sozialtarife (dazu gehören Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif) sind Tarife, deren Leistungen, Beiträge und Versicherungsbedingungen unternehmensübergreifend für alle Versicherungsgesellschaften in der PKV identisch bzw. einheitlich sind.

Die Versicherungsleistungen in Sozialtarifen sind vergleichbar mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechend sind die Beiträge günstiger als in anderen PKV-Tarifen. Eine Versicherung über einen Sozialtarif ist etwa möglich, wenn Versicherte, zum Beispiel aufgrund eines gesunkenen Einkommens, ihre Beiträge reduzieren und daher in einen günstigeren Tarif wechseln möchten. Private Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sozialtarife anzubieten.

Bei unternehmenseigenen Tarifen handelt es sich hingegen um Tarife, die Versicherungsunternehmen unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben selbst gestalten können. Hier gibt es grundsätzlich zwei Tarifmodelle: Kompakttarif und Modultarif. Wie viele Tarife innerhalb dieser Modelle angeboten werden und was sie im Einzelnen an Konditionen, Leistungen usw. beinhalten, legen PKV-Anbieter selbst fest. Letztlich ergibt sich daraus eine Fülle verschiedener Tarife, aus denen die Versicherten je nach Bedarf wählen können.

Was ist der Kompakttarif?

Der Kompakttarif ist quasi ein Gesamtpaket an Versicherungsleistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Der Gesundheitsschutz für diese Bereiche ist also in einem einzigen Tarif gebündelt. Hier sind innerhalb eines PKV-Unternehmens alle medizinischen Leistungen (dazu zählen auch gesundheitsfördernde Maßnahmen zur Vorbeugung oder Rehabilitation) jeweils fest vorgegeben und einheitlich geregelt.

Die Beiträge im Kompakttarif sind in der Regel günstiger als im Modultarif und die Tarif- und Vertragsbedingungen sind sehr viel übersichtlicher. Allerdings können Versicherte ihren Gesundheitsschutz aufgrund der einheitlichen Festlegung der Versicherungsleistungen weniger flexibel gestalten und diese in der Regel nicht ändern. Eine Zusammenstellung oder Änderung einzelner Versicherungsleistungen nach individuellen Bedürfnissen ist nur im Modultarif möglich. Möchten PKV-Versicherte, die über den Kompakttarif versichert sind, Änderungen an ihrem Versicherungsschutz vornehmen, müssen sie den kompletten Tarif wechseln.

Zudem sollten Versicherte bei der Wahl eines Tarifes bedenken, dass der Kompakttarif unter Umständen auch Bereiche abdeckt, für die sie gar keine Versicherung benötigen oder möchten.

Einzelne Vertragsbestandteile wie Risikozuschläge oder Selbstbeteiligung gelten in der Regel für den gesamten Kompakttarif; allerdings werden auch Beitragsrückerstattungen für die gesamte Prämie, nicht nur für einzelne Leistungsbereiche gewährt.

Ärztin und Patient befinden sich im Behandlungszimmer im Gespräch
Ambulante und stationäre Behandlungen sind fester Bestandteil der Versicherungstarife in der PKV. (© cottonbro/pexels)

Der Modultarif in der PKV

Das Gegenstück zum Kompakttarif stellt der Modultarif dar: Hier können sich Privatversicherte im Rahmen der vorgegebenen Angebote der einzelnen PKV-Anbieter nach dem Baukastenprinzip ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen – ganz nach ihren persönlichen Bedürfnissen sowie ihrer individuellen Situation (monatliches Einkommen, eventuelle Vorerkrankungen etc.).

Das Angebot der Leistungen bzw. der Module, die gewählt und miteinander kombiniert werden können, umfasst etwa „Grundleistungen” wie ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie darüber hinausgehende Leistungen wie zum Beispiel eine Auslandsreisekrankenversicherung bzw. einen Versicherungsschutz im Ausland oder heilpraktische Behandlungsmethoden. Für alle Leistungen bzw. Bereiche existieren jeweils eigene Tarife, die Versicherte frei wählen können. Die Bandbreite reicht bei diesem Tarif also von einer Basisabdeckung bis zu Maximalleistungen.

Privatversicherte haben im Modultarif dabei die Möglichkeit, Leistungen, wie etwa ambulante oder stationäre Behandlungen, auf ihre „Grundversorgung” zu beschränken, dafür jedoch andere auszubauen (beispielsweise durch den Abschluss von Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld oder eine höherer Kostenübernahme zahnärztlicher Behandlungen). Zudem ist es möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Abhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung sind die monatlichen PKV-Beiträge entsprechend reduziert.

Aufgrund der individuellen Gestaltungs- und Wahlfreiheit für Versicherte sind die Beiträge im Modultarif – abhängig vom Umfang der gewählten Leistungen – im Allgemeinen höher als im Kompakttarif. Dem steht aber die Flexibilität der Leistungen und Prämien gegenüber.

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung über einen Modultarif ist es aufgrund der Vielzahl der angebotenen Module und Kombinationsmöglichkeiten sinnvoll, sich ausführlich zu informieren und beraten zu lassen. Welche Leistungen beinhalten die einzelnen Module? Welche Bereiche sollen durch die Krankenversicherung überhaupt abgedeckt werden? Welche Leistungen sind in der individuellen Situation (zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen) unverzichtbar und welche weniger wichtig? In welchem Kostenverhältnis stehen die Module gemessen am verfügbaren Einkommen? Wie hoch wären die Beiträge?

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich zudem, im Hinblick auf das „Preis-Leistungs-Verhältnis” die einzelnen Modulangebote und die unterschiedlichen Tarifvarianten verschiedener PKV-Anbieter zu vergleichen, um den individuell am besten geeigneten Tarif abzuschließen.

Dokumente und Taschenrechner auf Schreibtisch
Kompakttarif oder Modultarif? Vor Versicherungsabschluss lohnt sich eine Tarifberatung und ein Vergleich der anfallenden Beiträge. (© Oleg Magni/pexels)

Ähnlich dem Modultarif: Ergänzungstarif für verbeamtete Personen

Eine Art Modultarif stellt im Übrigen auch der Ergänzungstarif dar, den privatversicherte Staatsbedienstete ergänzend zu ihrem jeweiligen Beihilfetarif in der PKV abschließen können. Verbeamteten Personen ist es so grundsätzlich möglich, ihren Versicherungsschutz um Leistungen, die nicht bereits über den Beihilfetarif versichert sind, zu erweitern. Der Ergänzungstarif bietet hier ebenfalls die Möglichkeit, die einzelnen Versicherungsleistungen Stück für Stück individuell zusammenzusetzen und den Gesundheitsschutz frei wählbar zu gestalten. Allerdings: Staatsbedienstete müssen für die Beiträge des Ergänzungstarifs – anders als im Beihilfetarif – selbst aufkommen.