Eine private Krankenversicherung bietet einige Vorteile, wie beispielsweise häufig kürzere Wartezeiten in der Arztpraxis und besonders bei der Terminvergabe, einen größeren Leistungsumfang oder eine Kostenübernahme aller zugelassenen Medikamente. Die Leistungen und Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind mitunter durchaus verlockend – allerdings kann nicht jede Person eine private Krankenvollversicherung (anstelle einer gesetzlichen) abschließen, denn eine Mitgliedschaft in der PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich können sich nur diejenigen privat krankenvollversichern, die von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der GKV befreit sind und zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen können.
Beruf und Einkommen für Aufnahme in die PKV entscheidend
Inwiefern eine solche Wahlfreiheit der Krankenversicherung und damit die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der PKV besteht, ist abhängig von dem Beruf der versicherten Person einerseits sowie der Höhe des Einkommens andererseits. Privat krankenversichern können sich grundsätzlich hauptberuflich Selbstständige und die meisten Freiberuflichen, Personen im Beamtenverhältnis und im Ruhestand sowie Angestellte und Studierende. Für Angestellte ist eine private Krankenversicherung allerdings nur möglich, wenn sie über ein Mindesteinkommen von 5.362,50 Euro brutto monatlich (Stand 2021) verfügen. Bei allen anderen genannten Personen- bzw. Berufsgruppen spielt das Einkommen bei einer privaten Krankenversicherung keine Rolle.
Diese Beschränkungen bei einer Mitgliedschaft bzw. einem Eintritt in die PKV gelten jedoch nur für eine Vollversicherung. Private Krankenzusatzversicherungen können uneingeschränkt von allen, das heißt, auch von gesetzlich Krankenversicherten, freiwillig abgeschlossen werden.
PKV-Mitgliedschaft: Gesundheitsprüfung erforderlich
Weitere Voraussetzung für eine private Krankenversicherung, die sowohl eine Vollversicherung als auch eine Zusatzversicherung betrifft, ist eine sogenannte Gesundheitsprüfung; diese ist für alle potentiell Versicherten vor Abschluss einer PKV verpflichtend. Hierbei müssen Betroffene Gesundheitsfragen, das heißt, Fragen zu ihrem Gesundheitszustand und möglichen (Vor-)Erkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. Private Versicherungsunternehmen sind nämlich dazu berechtigt, auf Grundlage der Gesundheitsprüfung bei entsprechend schlechter gesundheitlicher Verfassung bzw. bei erhöhtem Gesundheitsrisiko die Aufnahme in die PKV und damit den Versicherungsschutz zu verweigern, Zuschläge zu verlangen oder Leistungen zu kürzen bzw. auszuschließen.
Vergleich verschiedener Versicherungsangebote ratsam
Grundsätzlich ist es sinnvoll, vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung zunächst eine unverbindliche Anfrage an verschiedene Versicherungsunternehmen zu stellen, um die unterschiedlichen Tarife, Leistungen und Angebote zu vergleichen. Erst danach sollte eine Mitgliedschaft bzw. eine Krankenversicherung in der PKV offiziell beantragt werden. So können Betroffene die für sie am besten geeignete private Krankenversicherung wählen.
Anders als in der GKV bietet die PKV im Übrigen keine Familienversicherung an. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienangehörige einer versicherten Person automatisch beitragsfrei mitversichert sind, muss sich jedes Familienmitglied in der PKV eigens selbst versichern.