Auch 2023 werden die Privaten Krankenversicherungen ihre Beitragssätze wieder anheben. Rund ein Drittel aller Versicherten muss dann wieder etwas tiefer in die Tasche greifen und jeden Monat einen durchschnittlich 3 Prozent höheren Beitrag aufbringen. Angestellte und Selbstständige müssen zudem mehr in die Pflegeversicherung einzahlen.

PKV Beitragserhöhung 2023

Lange hatten es privat Krankenversicherte etwa alle drei Jahre mit einer Beitragsanpassung zu tun. Dann stiegen die Beiträge plötzlich drei Jahre hintereinander. Betroffen sind meistens nicht alle Versicherungsunternehmen und Tarife innerhalb eines Unternehmens.

Trotzdem gibt es Versicherungsnehmer, die von allen drei Anpassungen betroffen waren und nun stöhnen, wenn der Brief für die Beitragserhöhung 2023 im Postkasten liegt.

2022 stiegen die Beiträge für die Private Krankenversicherung um durchschnittlich 4,1 Prozent, im Jahr davor lag die Anpassung teilweise sogar über 8 Prozent.

2023 wird die erneute Anhebung der monatlichen Kosten rund drei Prozent betragen und damit unter dem Schnitt der Vorjahre liegen. Ärgerlich ist die erneute Verteuerung für viele Versicherte trotzdem. Die schwierige Wirtschaftslage und weitere Belastungen durch den insgesamt ungewöhnlichen Verlauf der letzten Jahre haben viele Beitragszahler an ihre Grenzen gebracht.

Arzt tippt in Taschenrechner
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Wie hoch wird die zusätzliche Belastung ausfallen?

Betroffen werden nur rund ein Drittel der 8,7 Millionen Privatversicherten in Deutschland sein.

Kassen und Tarife, für welche die Preiserhöhung bereits feststeht, sind unter anderem diese:

  • Allianz: PVN, AMP100U, AMP70PU, AMP70PUA, AMP90U, V
  • AXA: Vital300-U
  • Barmenia: PVN, VC, VCH, einsAexpert (EXP1), einsAprima (PRIM1), einsAexpert+ (EXP1+)
  • Gothaer: PVN, BA20 – BA 50, BE, BE (A), MAX2, MediComfort, MediPG 1,2,3, MediStart 1BO, MediStart 1SB, MediVita 250, TG 4
  • HanseMerkur: KVS1
  • LVM: A 0, A 230, A 1200
  • uniVersa: PVN, VE-900 K, uni-A 1360, uni-ZA 100, uni-A 620

Durch die Anpassungen steigt der Durchschnittsbeitrag für die PKV von 535 Euro auf 551 Euro monatlich. Für einzelne Versicherte können die monatlichen Mehrkosten je nach Tarifmodell auch im dreistelligen Bereich liegen.

Für Beamte fällt die Preiserhöhung durch die Arbeitgeber-Beihilfen für die PKV moderater aus.

Privat versicherte Angestellte und Selbstständige müssen zudem rund 30 Euro mehr im Monat für die Pflegeversicherung einplanen. Der Corona-Zuschlag zwischen 3,40 Euro und 7,30 Euro pro Monat fällt dafür zum Jahresende weg.

Sind diese Preissteigerungen denn rechtens?

Private Krankenkassen unterliegen ebenso wie die Gesetzlichen der staatlichen Regulierung und dürfen nicht willkürlich Preiserhöhungen vornehmen.

Derzeit begründet der Verband der deutschen PKVs die Erhöhung mit gestiegenen Kosten im Gesundheitssektor. Durch die Weiterentwicklung der Medizin profitieren Versicherte von einer verbesserten und oftmals vereinfachten medizinischen Versorgung. Die technischen Neuerungen kosten aber auch mehr.

Die Pflegepflichtversicherung für privat versicherte Angestellte und Selbstständige wird durch staatliche Reformen zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen und zur besseren Bezahlung von Pflegekräften teurer.

Oft wird auch das Zinsniveau der vergangenen Jahre als Grund für die zurückliegenden Preisanhebungen genannt. Durch das jahrelang sehr niedrige Zinsniveau gab es für die angelegten Beiträge der Versicherten weit weniger Zinsen als zuvor.

Private Krankenversicherungen müssen jedes Jahr eine Effizienzrechnung vornehmen. Dabei prüft zunächst die Kasse selbst, ob das angebotene Leistungsspektrum bei den aktuellen Einnahmen und zu erwartenden Ausgaben gehalten werden kann. Sind hier Defizite zu erwarten - die schlussendlich das ganze Versicherungsunternehmen gefährden könnten - müssen die Krankenkassen handeln.

Doch bevor Preiserhöhung rechtens sind, werden die Tarif-Berechnungen der PKVs von unabhängigen und staatlich regulierten Stellen überprüft. Erst wenn diese Instanzen grünes Licht geben, dürfen die Kassen ihre Beiträge erhöhen.

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben die Veränderungen auf dem Gesundheitsmarkt in den letzten Jahrzehnten durch eine schrittweise Streichung von Leistungen aus den Versorgungspaketen kompensiert. Das können private Versicherungsunternehmen nicht. Sie können bei Bestandskunden keine Änderungen an den bei Vertragsabschluss zugesicherten Leistungen vornehmen.

Tipp für Bestandskunden: Tarifwechsel prüfen!

Um die Beitragsanpassungen abzufangen, können Privatversicherte innerhalb eines Unternehmens immer zu günstigeren Tarifen wechseln. Hier lohnen sich Vergleiche. Manchmal lassen sich bereits durch das Streichen einzelner Versicherungsleistungen, die sowieso nicht oder kaum in Anspruch genommen werden, Preiserhöhungen wieder ausgleichen.

Wer - auch durch andere Gründe verursacht - die Beiträge zur PKV nicht mehr aufbringen kann, hat das Recht auf zwei gesetzlich verankerte PKV-Sozialtarife (Standard- und Basistarif), die trotz eines abgespeckten Leistungsumfangs die medizinische Grundversorgung abdecken.

Betroffene sollten unbedingt eine Beratung durch das Versicherungsunternehmen oder eine unabhängige Beratungsstelle in Anspruch nehmen.

PKV ab 2023: das müssen Neukunden wissen

Wer neu in die Private Krankenversicherung einsteigen möchte, muss ab dem kommenden Jahr mit bis zu 11 Prozent höheren Start-Kosten rechnen.

Für Unentschlossene kann es sich also lohnen, dieses Jahr noch einen Vertrag zu besseren Konditionen als im kommenden Jahr abzuschließen.

Auch Neukunden sollten unbedingt Verträge und Tarife vergleichen sowie Beratungen in Anspruch nehmen, ob sich der Wechsel von der GKV in die PKV wirtschaftlich lohnt.