Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung setzen sich aus verschiedenen Anteilen zusammen, die folgende Ausgaben abdecken sollen:

  • finanzielle Absicherung des Gesundheits-/Krankheitsrisikos (dies ist der eigentliche Kern der Versicherung und „schluckt” den größten Teil der Prämie)
  • Verwaltungs- und Vertriebsausgaben des Versicherungsunternehmens
  • „Zusatzbeiträge”/„Sparanteil” zur Bildung von Altersrückstellungen (unter anderem gesetzlich vorgeschriebener 10 %-Zuschlag auf die Beiträge und Zinsen/PKV-Kapitalanlagen)

Anhand dieser drei Säulen kalkulieren Private Krankenversicherer auf Grundlage von Statistiken (zum Beispiel Krankheitsrisiken oder Sterberate/Sterblichkeit), versicherungsmathematischen Formeln sowie der Einschätzung der zukünftigen Kostenentwicklung die Beiträge innerhalb ihrer unterschiedlichen angebotenen Tarife. Die Berechnung bzw. Kalkulation der PKV-Beiträge ist also komplex. Dabei ist es auch möglich, dass Beiträge neu berechnet und angepasst werden müssen, wenn innerhalb eines Tarifes die tatsächlichen Ausgaben der Versicherungsleistungen maßgeblich von den ursprünglich kalkulierten Kosten abweichen. Dennoch müssen die Versicherungsprämien grundsätzlich so berechnet werden, dass sie einerseits die Entwicklung der Krankheitskosten in der Zukunft möglichst zutreffend abschätzen und andererseits so konstant bzw. stabil wie möglich bleiben und entsprechend möglichst wenige Anpassungen erforderlich sind.

Festlegung der PKV-Beiträge muss nach bestimmten Vorschriften erfolgen

Für die Festlegung der PKV-Beiträge (auch bei Anpassungen der Beiträge) gelten bestimmte Vorschriften. Grundsätzlich sind an der Beitragskalkulation mehrere unterschiedliche Instanzen beteiligt, die die Beiträge erstellen, prüfen und ihnen zustimmen müssen. Zunächst kalkuliert ein Sachverständiger des Versicherungsunternehmens unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die Beiträge. Anschließend prüft ein unabhängiger Treuhänder, der der zuständigen Aufsichtsbehörde unterstellt ist, die Beitragskalkulationen, bevor die Bundes­anstalt für Finanzdienst­leistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde selbst und übergeordnete Instanz die Beiträge einschließlich Kalkulationen ebenfalls prüft und ihnen zustimmen muss.

Bild von vielen Euroscheinen
Die PKV-Beiträge sind umso höher, je umfangreicher die Leistungen und je höher das Eintrittsalter sind. (© Pixabay/pexels)

Leistungsumfang und persönliche Risikofaktoren bestimmen Beitragshöhe

Die Bestimmung der Versicherungsprämien erfolgt in der PKV nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip: Die Beiträge richten sich einerseits nach dem Umfang des Versicherungsschutzes und den gewählten Leistungen (einschließlich Selbstbeteiligung und Zuzahlungen für Altersrückstellungen); andererseits nach dem persönlichen Gesundheits-/Krankheitsrisiko (Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV). Auch die zukünftigen Kosten der medizinischen Versorgung, die innerhalb des jeweiligen Tarifes laut Statistik für das restliche Leben zu erwarten sind, fließen in die Festlegung der Beiträge mit ein.

Grundsätzlich sind die Beiträge umso höher, je umfangreicher die Leistungen und damit der Versicherungsschutz sind und je höher das Alter bei Versicherungsbeginn ist. Dafür genießen Versicherte abhängig von den gewählten Leistungen bei höheren Beiträgen einen größeren Versicherungsschutz.

Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der PKV also nicht von dem Einkommen der versicherten Person abhängig; die Höhe des Einkommens ist für die Beitragshöhe nicht relevant.

Persönliche Risikofaktoren bestimmen die Beitragshöhe dahingehend, dass aufgrund eines höheren Gesundheitsrisikos das Risiko einer erforderlichen medizinischen Versorgung steigt. Somit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass (zusätzliche) Versicherungsleistungen notwendig werden bzw. in Anspruch genommen werden. Damit einhergehend fallen die Beiträge höher aus. Bei höherem Eintrittsalter ist ebenso wie bei einem nicht 100 %igen Gesundheitszustand (zum Beispiel wegen Vorerkrankungen oder einer Behinderung) ein höheres Risiko gegeben, dass die Leistungen der PKV tatsächlich in Anspruch genommen werden und der Schutz der Krankenversicherung tatsächlich greift.

Ist der bzw. die Betroffene beispielsweise vorerkrankt und besteht daher ein höheres Risiko einer medizinischen Versorgung und der Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen, sind die Beiträge höher. Private Krankenversicherungen verlangen hier in der Regel einen sogenannten Risikozuschlag. Ebenso steigt mit zunehmendem Alter naturgemäß das Risiko/die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gesundheitlichen Problemen kommt. Daher steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter bei Versicherungsbeginn bzw. PKV-Eintritt an.