Wer einmal eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat und Mitglied in der PKV ist, möchte das natürlich in der Regel auch bleiben. Nicht zuletzt deswegen, da man von umfangreichen Leistungen und einer individuell zugeschnittenen medizinischen Versorgung profitiert. Dennoch kann es passieren, dass man im ungünstigen Fall, etwa durch Änderung des Arbeitsverhältnisses oder des Einkommens, die Private Krankenversicherung verlassen und sich anderweitig (zum Beispiel in der GKV) krankenversichern muss.
Doch glücklicherweise muss so ein Wechsel nicht endgültig sein: Denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich die Rückkehr in die PKV zu günstigen Bedingungen offen zu halten, nämlich mit dem Abschluss einer sogenannten Anwartschaftsversicherung. Diese ermöglicht es Versicherten, ihren Versicherungsvertrag zu denselben („alten”) Bedingungen wieder aufzunehmen und ihre private Krankenversicherung fortzuführen.
Was ist eine Anwartschaft?
Versicherte können sich durch eine Anwartschaft in ihrem alten Tarif zu denselben Bedingungen wieder privat krankenversichern, die für sie gegolten haben, als sie die PKV verlassen haben. Das Versicherungsverhältnis ist dann nicht aufgelöst oder beendet, sondern es ruht für eine bestimmte Zeit. Währenddessen besteht kein Anspruch auf die früher vereinbarten PKV-Versicherungsleistungen. Die ursprünglichen Versicherungsbedingungen bleiben aber unverändert.
Der große Vorteil einer Anwartschaft besteht darin, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, wie das etwa bei einem Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung der Fall wäre. Außerdem bleiben bereits gebildete Altersrückstellungen vollständig erhalten, die bei Kündigung bzw. Beendigung des Versicherungsverhältnisses zumindest teilweise verloren gehen würden.
Sinn und Zweck einer Anwartschaftsversicherung ist es, im Fall einer gewünschten Rückkehr in die PKV (zum selben Anbieter) einen Vertrag zu den „alten“ und günstigeren Bedingungen (Eintrittsalter, Vorerkrankungen etc.) abschließen zu können. Daher ist eine Anwartschaft nur für Personen möglich, die bereits privat krankenversichert sind.
Da ein Verlassen der PKV bzw. eine Pause des PKV-Versicherungsschutzes in der Regel nicht geplant oder vorauszusehen ist, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ohne großen Aufwand und in kurzer Zeit möglich.
Allerdings: Auch die Beendigung der Anwartschaft und der Antrag auf Wiederaufnahme der privaten Krankenversicherung müssen innerhalb eines kurzen Zeitraumes erfolgen. Hier gilt eine Frist von zwei Monaten, nachdem der Grund für die Anwartschaftsversicherung (beispielsweise Versicherungspflicht in der GKV) hinfällig geworden ist. Andernfalls wird eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Informationen über die jeweiligen Fristen einer Anwartschaft sind häufig in den Krankenversicherungsunterlagen enthalten.
Arten einer Anwartschaft: groß und klein
Man unterscheidet zwei Arten einer Anwartschaft: große und kleine Anwartschaft. Beiden gemeinsam ist das Wegfallen der Gesundheitsprüfung und das Beibehalten der bereits erworbenen Alterungsrückstellungen. Allerdings gibt es auch wesentliche Unterschiede.
Kleine Anwartschaft: „Einfrieren” des Gesundheitszustandes und Beibehalten der Altersrückstellungen
Eine kleine Anwartschaft sichert die Wiederaufnahme des alten Tarifs ohne erneute Gesundheitsprüfung ab. Sie legt den Gesundheitszustand quasi „auf Eis”, sodass Versicherungsunternehmen gemessen am dann tatsächlich vorliegenden Krankheitsrisiko weder Zuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse vornehmen können noch den Wiedereintritt ganz ablehnen können. Das Eintrittsalter wird neu festgelegt (neues Eintrittsalter = Alter zu Beginn der Anwartschaft).
Die erworbenen Altersrückstellungen bleiben erhalten und werden bei Wiederaufnahme des Versicherungsvertrages beitragsreduzierend angerechnet. Allerdings ist bei einer kleinen Anwartschaft die neue bzw. weitere Bildung von Rückstellungen nicht möglich. Entsprechend können in der Zukunft die Beiträge im jeweiligen Tarif höher ausfallen, da keine weiteren Rücklagen verwendet werden können.
Zusätzliche Leistungen bei großer Anwartschaft
Eine große Anwartschaft bietet darüber hinausgehende Leistungen und Vorteile. Während das Versicherungsverhältnis ruht, können Betroffene (zusätzlich zum Beibehalten der bereits aufgebauten Rücklagen) weiterhin Altersrückstellungen bilden und sich damit für die PKV-Mitgliedschaft im Alter wie bisher ein finanzielles „Polster” schaffen. Dies hat allerdings auch die Folge, dass für eine große Anwartschaft die monatlichen Beiträge höher sind als für eine kleine Anwartschaft.
Zudem gilt bei Rückkehr in die PKV – anders als bei einer kleinen Anwartschaft – nicht das Alter zu Beginn der Anwartschaft, sondern das ursprüngliche Eintrittsalter (= das Alter bei Abschluss der privaten Krankenversicherung). Eine große Anwartschaft garantiert also bei Wiederaufnahme der privaten Krankenversicherung die gleichen Beiträge wie vor Verlassen der PKV.
Kosten einer Anwartschaftsversicherung
Die genauen Kosten einer Anwartschaftsversicherung sind neben der Art der Anwartschaft abhängig vom jeweiligen Tarif, über den man sich privat versichert hat und den man wieder aufnimmt, sowie vom jeweiligen PKV-Anbieter. Generell sind die Beiträge jedoch deutlich niedriger als die eigentlichen PKV-Prämien und werden prozentual von diesen berechnet (durchschnittlich 5 bis 10 % der regulären Monatsprämie bei kleiner Anwartschaft, 30 bis 45 % bei großer Anwartschaft).
Im Übrigen besteht die Möglichkeit, Anwartschaftsversicherungen in bestimmtem Rahmen von der Steuer abzusetzen.
Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?
Eine Anwartschaft lohnt sich, wenn mit Sicherheit oder ziemlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass man sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder privat krankenversichert. Dies kann in unterschiedlichen Situationen der Fall sein, es gibt verschiedene Gründe für ein (vorübergehendes) Verlassen der PKV. Dazu zählt etwa das Eintreten der Versicherungspflicht in der GKV, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sinkt und sich privatversicherte Angestellte daher zeitweise gesetzlich krankenversichern müssen (zum Beispiel infolge eines Jobwechsels oder bei Arbeitslosigkeit).
Auch ein vorübergehender längerer Auslandsaufenthalt kann dazu führen, dass man von der PKV in eine entsprechende Krankenversicherung des jeweiligen Landes wechseln muss. Dies gilt insbesondere bei einem (zeitlich befristeten) Umzug bzw. einer Verlegung des Wohnsitzes ins nichteuropäische Ausland. Kehrt man dann fest nach Deutschland zurück oder ist es beispielsweise absehbar, dass das in der PKV erforderliche Mindesteinkommen wieder erreicht wird, ist es durch die Anwartschaftsversicherung möglich, ohne weiteres seine bisherige private Krankenversicherung erneut aufzunehmen.
Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist auch möglich, wenn Studierende, die im Kindes- und Jugendalter privatversichert waren, während ihrer Ausbildung in die GKV wechseln (müssen), sich die Rückkehr in die PKV jedoch offenhalten möchten.
Eine Anwartschaftsversicherung empfiehlt sich darüber hinaus besonders für Staatsbedienstete, die Anspruch auf sogenannte Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn haben. Dazu zählen zum Beispiel Polizisten oder Justizvollzugsbeamte. Die genauen Regelungen können jedoch abhängig vom Bundesland variieren. Durch den Anspruch auf Heilfürsorge übernimmt der jeweilige Dienstherr während der Dienstzeit die gesamten Krankheitskosten, sodass Betroffene für diese Zeit keine Krankenversicherung abschließen müssen.
Nach Eintritt in den Ruhestand sind sie dann beihilfeberechtigt, das heißt, der Dienstherr trägt „nur” noch einen Teil (in der Regel 70%) der Krankheitskosten. Für den restlichen Teil müssen Betroffene selbst aufkommen und sich eigenständig krankenversichern. Die PKV sieht hier spezielle Beihilfetarife vor.
Mit dem Abschluss einer (großen) Anwartschaft schon zu Beginn ihrer Dienstzeit können Betroffene nun von möglichst günstigen Bedingungen profitieren, sobald sie im Ruhestand dann eine solche Restkostenversicherung aufnehmen. Hierfür zahlen sie während ihrer Dienstzeit die Beiträge zu einer Anwartschaftsversicherung, wie erwähnt allerdings keine Krankenversicherungskosten.
Anwartschaft vs. Neuabschluss bei Rückkehr in die PKV
Die Auflösung bzw. Beendigung einer privaten Krankenversicherung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen oder notwendig sein. Ob der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung jedoch sinnvoll ist, hängt ganz wesentlich davon ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit später eine erneute Versicherung in der PKV in Frage kommt.
Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit, das Versicherungsverhältnis zu kündigen und zu einem späteren Zeitpunkt eine private Krankenversicherung neu abzuschließen. Allerdings ist ein Neuabschluss mit erheblichen Nachteilen für den Versicherten verbunden, da hier das Versicherungsverhältnis nicht nur ruht, sondern vollständig aufgelöst worden ist. Betroffene haben in diesem Fall keinen Anspruch auf ihre alten Versicherungsbedingungen und müssen „von vorne” anfangen: Die Prämien sind gemessen am höheren Eintrittsalter (deutlich) teurer und eine Gesundheitsprüfung (mit dem Risiko von Leistungsausschlüssen, Beitragszuschlägen oder gar Ablehnung der Versicherung) ist erforderlich. Zudem sind vor der Auflösung der Krankenversicherung gebildete Altersrückstellungen (teilweise) verloren.
Wird in Zukunft aber doch keine PKV-Versicherung mehr abgeschlossen, gehen wiederum die gezahlten Anwartschaftsprämien verloren. Daher sollten Betroffene eine Kündigung bzw. Beendigung einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich gut gegenüber einem möglichen Wiedereintritt und einer Anwartschaft abwägen.