Welcher privat Versicherte kennt sie nicht: die Beitragsanpassungen. In letzter Zeit waren diese jedoch oft fehlerhaft. Versicherte haben damit gute Karten, etwas von ihrem Geld wiederzubekommen.
Anpassungsschreiben prüfen und rasch handeln
Schauen Sie sich die Schreiben Ihrer Versicherung noch einmal genau an. Falls Sie zu viel gezahlt haben, können Sie Beiträge zurückfordern. Das ist jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist möglich, wie der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 17.11.21 (Az. IV ZR 113/20) festgestellt hat.
Auf welche Fehler Sie achten sollten
Als fehlerhaft sind Schreiben anzusehen, die Lockangebote enthalten. Wenn der Versicherer jedoch bereits von vornherein weiß, dass der günstige Startpreis nicht kostendeckend ist, kann eine spätere Erhöhung unwirksam sein. Beruft sich der Versicherer auf § 155 Abs. 3 VAG, ist Aufmerksamkeit geboten: Denn dann wird der Tarif erhöht, um Kosten zu decken.
Fehlerhaft sind ebenso Schreiben ohne eine fehlende Begründung, denn jede Erhöhung der Beiträge muss begründet werden. Allgemeinplätze und Zitate aus Gesetzen reichen nicht aus, wie sich aus § 203 Abs. 5 VVG ergibt und seitens des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 16.12.2020 (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19) bestätigt wurde.
Zu guter Letzt ist es auch nicht zulässig, wenn die Versicherung Schwellenwerte missachtet. Eine private Krankenversicherung darf ihre Tarife lediglich dann erhöhen, wenn ihre Ausgaben für die Versicherten die Kalkulation um mindestens zehn Prozent übersteigen. Bei der Sterbewahrscheinlichkeit dürfen es nur fünf Prozent sein.
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