Obwohl jede in Deutschland lebende Person von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist, eine Krankenvollversicherung abzuschließen, bedeutet dies in der PKV nicht, dass für private Krankenversicherer auch die Pflicht besteht, Versicherungsanträge anzunehmen – auch dann nicht, wenn grundlegende Voraussetzungen für eine PKV-Mitgliedschaft hinsichtlich Berufsstand und Mindesteinkommen erfüllt sind. Vielmehr haben Versicherungsunternehmen das Recht, Anträge auf eine private Krankenversicherung abzulehnen. Doch aus welchen Gründen kann eine Ablehnung erfolgen? Und welche Möglichkeiten haben Betroffene in einem solchen Fall?
Wann können PKV-Anbieter einen Versicherungsantrag ablehnen?
Private Krankenversicherungsunternehmen sind unter bestimmten Umständen dazu berechtigt, eine beantragte Mitgliedschaft in der PKV abzulehnen. Grundsätzlich ist bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung obligatorisch. Hier müssen die Antragsteller Fragen zu ihrer (aktuellen und früheren) gesundheitlichen Verfassung wahrheitsgemäß beantworten. Hintergrund ist, dass bei Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Problemen das Krankheitsrisiko steigt und damit die Versicherungskosten teurer werden können. Dieses Risiko wollen Versicherer ausschließen oder zumindest möglichst gering halten, um die finanziellen Belastungen der Versichertengemeinschaft als Ganzes zu begrenzen.
Daher können PKV-Unternehmen abhängig vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung nicht nur höhere Versicherungsprämien verlangen oder Leistungsausschlüsse festsetzen, sondern im Extremfall sogar einen Antrag auf eine private Krankenversicherung ablehnen, wenn ein (deutlich) erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht, insbesondere bei einer Vorerkrankung. Gleiches gilt auch bei einer (prinzipiell vorübergehenden) Erkrankung, die bereits länger zurückliegt. Hier können Versicherer eine bestimmte Zeitspanne festlegen, die für die Gesundheitsprüfung relevant ist. Liegt der Zeitpunkt der Erkrankung in diesem vorgegebenen Zeitraum, beispielsweise in den vergangenen fünf Jahren, und stuft das Versicherungsunternehmen das Risiko als zu hoch ein, sind eine Ablehnung oder ein Leistungsausschluss möglich.
Eine Ablehnung durch ein PKV-Unternehmen kann darüber hinaus auch aufgrund einer negativen Schufa bzw. Bonitätsprüfung erfolgen, wenn bei unzureichender oder unsicherer Zahlungsfähigkeit das Risiko besteht, dass Privatversicherte ihre monatlichen Prämien nicht zahlen können. Dies gilt allerdings nur im Rahmen eines Antrages auf eine private Krankenversicherung, also wenn diese noch nicht abgeschlossen ist. Treten nach Vertragsabschluss Zahlungsschwierigkeiten auf, dürfen PKV-Anbieter die Versicherung nicht einseitig kündigen.
Antrag auf eine private Krankenversicherung abgelehnt – was tun?
Im Falle einer Ablehnung des Versicherungsantrages haben Betroffene unterschiedliche Möglichkeiten. So können sie zum Beispiel einen Antrag auf die Aufnahme in den Basistarif des PKV-Anbieters stellen. Allerdings gelten hier gewisse Zugangsvoraussetzungen, sodass sich nicht jede Person über den Basistarif versichern kann. Der Basistarif ist in Leistungen und Beiträgen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zudem ist es möglich, eine Krankenversicherung bzw. die Aufnahme in die PKV bei einer anderen Versicherungsgesellschaft zu beantragen. Bei Ablehnung aufgrund der Gesundheitsprüfung etwa haben andere Krankenversicherer im Detail andere Vorgaben und Regelungen, sodass ein Versicherungsabschluss gegebenenfalls bei einem anderen PKV-Anbieter erfolgen kann.
Ebenso können Betroffene mit der Versicherungsgesellschaft unter Umständen einen Leistungsausschluss für diejenigen Erkrankungen vereinbaren, aufgrund derer der Versicherer den Antrag abgelehnt hat. Die zu versichernde Person trägt im Hinblick auf diese Erkrankung das Risiko und anfallende Kosten dann selbst, kann allerdings für andere/übrige medizinische Leistungen dennoch eine private Krankenversicherung abschließen. Hier besteht prinzipiell auch die Möglichkeit, die Kürzung bzw. den Ausschluss der Leistungen auf einen entsprechenden Antrag hin wieder aufzuheben, sobald sich der Gesundheitszustand bessert und sich das Krankheitsrisiko minimiert.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ob ein Versicherungsantrag abgelehnt oder angenommen wird bzw. werden würde, ist es möglich, im Vorfeld anonym und nur mit Auskunft zum Gesundheitszustand bzw. zu Vorerkrankungen das Risiko hinsichtlich des Versicherungsschutzes abzufragen. Ein solcher Probeantrag hat zudem noch einen weiteren Vorteil: Da es sich hierbei nicht um einen offiziellen Antrag handelt, kann auch keine offizielle Ablehnung als solche erfolgen.
Etwaige Ablehnungen müssen bei anderen offiziellen Anträgen bei anderen Versicherungsunternehmen allerdings wahrheitsgemäß angegeben werden. So erschwert eine (mehrfache) Ablehnung des offiziellen Versicherungsantrages bei verschiedenen PKV-Anbietern unter Umständen den Zugang zur bzw. den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Durch einen Probeantrag können sich Betroffene also in verschiedener Hinsicht absichern.
Ablehnung eines PKV-Antrages: Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen
Ist infolge einer Ablehnung des Versicherungsantrages keine private Krankenvollversicherung möglich, können Betroffene für bestimmte Leistungen private Zusatzversicherungen abschließen. In der Regel ist zwar auch hier die Beantwortung von Gesundheitsfragen vorgesehen. Da Zusatzversicherungen jedoch nur einzelne Bereiche abdecken, erfolgt die Gesundheitsprüfung nur für das jeweils abzusichernde Risiko (zum Beispiel nur für zahnärztliche Behandlungen), nicht aber für die allgemeine umfängliche gesundheitliche Verfassung. Erhöhte Krankheitsrisiken in anderen Bereichen sind dann also nicht relevant.
Auch wenn PKV-Unternehmen prinzipiell keine Versicherungsanträge annehmen müssen, liegt es naturgemäß dennoch im Sinne des Versicherers, möglichst viele Mitglieder aufzunehmen. Entsprechend erfolgt eine Ablehnung im Allgemeinen nach sorgfältiger Abwägung nur bei außergewöhnlich hohem Krankheitsrisiko.